– warum das so wichtig ist:
Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, muss nicht nur die Wohnung selbst prüfen – sondern auch die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Besonders wichtig: die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und der Stand der Instandhaltungsrücklage. Hier verbergen sich oft entscheidende Hinweise auf finanzielle Risiken oder geplante Sanierungen.
Ein kurzer Blick reicht dabei nicht. Wer hier oberflächlich bleibt, läuft Gefahr, in teure Kostenfallen zu tappen – etwa durch unerwartete Sonderumlagen oder rechtliche Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft.
Die Protokolle der letzten drei Jahre sind ein Pflichtbestandteil der Verkaufsunterlagen. Darin finden sich wichtige Hinweise zu:
→ geplanten Sanierungen oder Baumaßnahmen
→ beschlossenen Sonderumlagen - darauf achten, dass diese Sonderumlagen noch vom Verkäufer bezahlt werden.
→ Konflikten oder Klagen innerhalb der WEG
→ wiederkehrenden Problemen (z. B. Heizungsausfälle, undichte Dächer)
→ Änderungen im Verwaltervertrag oder in der Hausordnung
Achten Sie nicht nur auf die Inhalte, sondern auch auf die Tonlage: Viele Konflikte oder unausgesprochene Spannungen lassen sich zwischen den Zeilen erkennen.
Die Instandhaltungsrücklage ist das finanzielle Polster der Eigentümergemeinschaft. Doch wie hoch sollte sie sein? Und woran erkennt man, ob sie ausreicht?
Wichtige Punkte zur Rücklagenprüfung:
→ Wie hoch ist die Rücklage je m² oder insgesamt?
→ Wie viele Einheiten gibt es – und wie alt ist das Gebäude?
→ Gibt es geplante Maßnahmen, die die Rücklage bald aufbrauchen könnten?
→ Wurde in der Vergangenheit viel entnommen, ohne Nachzahlung?
Eine zu niedrige Rücklage bedeutet in der Praxis oft: Bei der nächsten großen Maßnahme (z. B. Dachsanierung, Fassadendämmung) werden Sonderumlagen nötig – auf Ihre Kosten!
Neben den Protokollen ist auch der aktuelle Wirtschaftsplan aufschlussreich. Er zeigt, wie hoch das Hausgeld ist, wie sich die Kosten zusammensetzen und ob eventuelle Rückstände bestehen.
Achten Sie auf folgende Punkte:
→ Sind Positionen wie Instandhaltungsrücklage und Heizkosten realistisch kalkuliert?
→ Gibt es Rückstände bei einzelnen Eigentümern?
→ Gibt es geplante Erhöhungen beim Hausgeld?
Als Gutachter und Kaufberater sehe ich mir diese Punkte genauer an und auch im Bezug auf das Gebäude bei der Besichtigung. Oft stehen zukünftig wahrscheinliche Sanierungen noch nicht im Protokoll oder in den Rücklagenbildungen = zukünftige Sonderumlagen, die teuer werden können!
Unterlagen | Worauf achten? | Typisches Risiko |
---|---|---|
Protokolle der Versammlungen | Sanierungen, Konflikte, Sonderumlagen | Ungeplante Kosten durch alte Beschlüsse |
Rücklagenübersicht | Betrag pro Einheit, Entwicklung der letzten Jahre | Zu geringe Rücklage → Sonderzahlung nötig |
Wirtschaftsplan | Hausgeld, Rückstände, Rücklagenzufuhr | Fehlkalkulation oder Zahlungsrückstände |
Jahresabrechnung | Abweichungen zum Wirtschaftsplan, tatsächliche Kosten | wiederkehrende Kostensteigerungen |
Als Kaufinteressent haben Sie das Recht, alle relevanten Unterlagen einzusehen. Doch viele Käufer sind mit der Auswertung überfordert – und übersehen teure Details.
Ein erfahrener Immobiliengutachter kann ich Ihnen:
→ Protokolle und Rücklagen objektiv bewerten
→ Hinweise auf Kostenrisiken frühzeitig erkennen
→ Abschätzen, ob das Hausgeld angemessen ist
→ Ihnen eine solide Entscheidungsgrundlage liefern
Protokolle und Rücklagen sind kein „Papierkram“, sondern zentrale Faktoren für Ihre Kaufentscheidung. Wer hier genau hinschaut oder prüfen lässt, kann spätere Sonderumlagen, Streitigkeiten oder Überraschungen vermeiden – und sicherer in die Eigentumsgemeinschaft starten.
Was steht in den Protokollen der Eigentümerversammlung?
In den Protokollen finden sich wichtige Informationen zu Beschlüssen, Sanierungen, Konflikten oder geplanten Investitionen der Eigentümergemeinschaft.
Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?
Eine Faustregel sind etwa 1 €/m² Wohnfläche und Monat. Bei alten Gebäuden oder geplanten Sanierungen sollte sie deutlich höher sein.
Was ist eine Sonderumlage und wann droht sie?
Eine Sonderumlage ist ein einmaliger Betrag, den Eigentümer zusätzlich zum Hausgeld zahlen müssen – z. B. bei Dachsanierungen ohne ausreichende Rücklagen.
Kann ich als Käufer alle Unterlagen einsehen?
Ja, Sie haben das Recht auf Einsicht in Protokolle, Wirtschaftsplan, Rücklagenstand und Jahresabrechnung – fordern Sie diese unbedingt an.
Woran erkenne ich Konflikte in der Eigentümergemeinschaft?
Hinweise auf Streitigkeiten finden sich oft zwischen den Zeilen der Protokolle – z. B. durch Formulierungen zu Mehrheitsbeschlüssen oder Klagen.
Was ist der Unterschied zwischen Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung?
Der Wirtschaftsplan ist die Vorschau auf das kommende Jahr, die Abrechnung zeigt die tatsächlichen Kosten des letzten Jahres.
Sollte ich einen Gutachter zur Prüfung hinzuziehen?
Ja, besonders bei Unsicherheiten lohnt sich eine professionelle Prüfung. Sie kann vor späteren finanziellen Überraschungen schützen.
Oder Sie rufen mich an unter 0151-10088275 oder alternativ direkt an Email: schroeck@Immobiliencheck-Kaufberatung.de
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Eine Rechtsberatung erfolgt nicht. Im Bedarfsfall empfehle ich einen Rechtsanwalt oder letztentlich einen Notar zu konsultieren. Grundsätzlich kann ich und auch jeder andere Gutachter für eine Kaufberatung nur Sichtprüfungen vornehmen. Dabei wird mit eigenen Erfahrungen einiges vermutet und dem Kunden gesagt. Dass alle Mängel oder tiefer liegende Probleme erkannt werden, ist grundsätzlich nicht möglich und es kann dafür auch keinerlei Haftung übernommen werden. Die Kostenangaben oder verschiedene § stammen aus 2024 - Bei der Beratung wird aktuallisiert beraten. Ziel ist es fachgerecht und mit der wahrgenommenen Situation die denkbaren Probleme oder auch die positiven Dinge zu erklären. * Preise variieren je nach Region, Ausführung und Gebäudezustand. Ohne Gewähr.
Immobilien Kaufberatung - Sachverständiger für Hauskauf und Wohnungskauf - Bewertung, Gutachten, Verkehrswert-Ermittlung, Werteinschätzung, Mängel an Gebäuden, Kosten, Beratung Tel. 0151-10088275
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