

Beim Kauf einer Eigentumswohnung denken viele an Modernisierung – ein neues Bad, neue Elektrik, vielleicht Wallbox oder bessere Dämmung. Doch was, wenn die Eigentümergemeinschaft (WEG) blockiert? In vielen Altbauten scheitert die Erneuerung am Veto anderer Eigentümer. Ohne Mehrheitsbeschluss darf vieles nicht verändert werden – selbst wenn es technisch oder gesundheitlich notwendig wäre. Für Käufer ist das ein oft übersehener Risikofaktor.
Die meisten technischen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erfordern eine Zustimmung der anderen Eigentümer:
→ Neue Leitungen (Strom, Wasser, Abwasser)
→ Sanierung alter Stromstränge oder Wassersteigleitungen
→ Umbauten am Dach, an der Fassade oder an Schächten
→ Anbindung neuer Geräte (z. B. Wallbox, Lüftung)
Da diese Bauteile meist zum Gemeinschaftseigentum gehören, kann eine einzelne Wohnungseigentümerin keine eigenmächtigen Eingriffe vornehmen. Ohne WEG-Beschluss geht oft gar nichts.
In der Praxis treten folgende Szenarien immer wieder auf:
→ Die Erneuerung der Stromleitungen zur Wohnung wird verweigert – kein moderner Herd, keine Ladeinfrastruktur möglich
→ Der Anschluss eines neuen Badezimmers scheitert, weil das Fallrohr veraltet ist, aber nicht gemeinschaftlich erneuert wird
→ Selbst Sicherheitsmängel wie defekte Steigleitungen oder undichte Balkone bleiben unbearbeitet, da keine Mehrheit zustande kommt
→ Der Einbau effizienter Heizkörper oder eine Zirkulationsleitung gegen Legionellen wird abgelehnt
Lassen Sie sich von mir beraten, ich unterstütze Sie beim Kauf einer Wohnung.
Zwar gibt es rechtliche Wege, notwendige Maßnahmen einzufordern – etwa bei gravierenden Mängeln oder Sicherheitsrisiken. Doch der Weg über das Gericht ist langwierig und kann zu persönlichen Konflikten führen:
→ Die Gemeinschaft empfindet den Kläger oft als „Störenfried“
→ Folge können Mobbing, Ausschlussversuche oder Blockaden bei anderen Themen sein
→ Auch gerichtliche Urteile werden oft nur zögerlich umgesetzt
Gerade für Selbstnutzer kann das zur erheblichen Belastung werden.
| Problem | Auswirkung bei Blockade | Mögliche Folgen für Käufer |
|---|---|---|
| Veraltete Stromleitung zur Wohnung | Kein FI, keine Leistung für E-Geräte | Elektrik unsicher, Modernisierung unmöglich |
| Kein Beschluss zur Strangsanierung | Wasserleitungen marode, keine Rückstausicherung | Feuchteschäden, Schimmelgefahr |
| Verweigerung Balkon- oder TG-Sanierung | Betonschäden verschlimmern sich | Wertverlust, ggf. spätere teure Sanierung |
| Keine Zustimmung zu Dämmung oder Fenster | Hoher Energieverbrauch, Schimmelrisiken | Heizkosten hoch, energetische Sanierung blockiert |
| Kein Beschluss zur Wallbox oder PV-Nutzung | Keine eigene Stromversorgung möglich | Nachrüstung teuer oder technisch unmöglich |
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie:
→ Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen prüfen
→ Rücklagenstand und Sanierungspläne bewerten
→ Fragen: Gab es Anträge zu Sanierungen, die abgelehnt wurden?
→ Auf geteilte Eigentümergemeinschaften (z. B. Lager „Alt vs. Neu“) achten
→ Fachliche Prüfung durch einen Gutachter oder WEG-erfahrenen Juristen beauftragen
Ein vermeintlich attraktives Kaufobjekt kann schnell zur Dauerbaustelle oder zum Konfliktfall werden – wenn notwendige Maßnahmen nicht umsetzbar sind. Vor dem Kauf ist eine detaillierte Prüfung von Gemeinschaftsstruktur, Beschlusslage und Technik unerlässlich. Wer vorher prüft, erspart sich später viel Ärger – und oft auch viel Geld.
Was tun, wenn die Eigentümergemeinschaft eine Sanierung blockiert?
Wenn sicherheitsrelevante Mängel vorliegen, kann ein einzelner Eigentümer eine Beschlussersetzungsklage anstrengen. Das ist aber langwierig und konfliktträchtig.
Kann ich meine Elektrik in der Wohnung einfach selbst modernisieren?
Nur innerhalb des Sondereigentums – die Zuleitungen (z. B. Steigleitungen) gehören zum Gemeinschaftseigentum und erfordern einen WEG-Beschluss.
Darf die WEG eine notwendige Maßnahme verweigern?
Rechtlich nicht dauerhaft, wenn Gefahr besteht. Praktisch geschieht dies aber oft. Nur der Klageweg bleibt dann.
Welche Risiken entstehen durch blockierte Sanierungen?
→ Wertverlust,
→ technische Verschlechterung,
→ Gesundheitsrisiken (z. B. Legionellen),
→ Konflikte in der Eigentümergemeinschaft.
Wie erkenne ich eine potenziell blockierende Eigentümergemeinschaft?
→ Vielstimmige Konflikte in Protokollen,
→ abgelehnte Modernisierungsanträge,
→ sehr geringe Rücklagen,
→ überalterte Gebäude ohne Sanierungsplan.
Lohnt sich der Kauf trotzdem, wenn die Wohnung günstig ist?
Nur, wenn Sie bereit sind, mit Einschränkungen zu leben oder den Rechtsweg zu gehen. Langfristig kann das teurer werden als erwartet.
Was prüft ein Gutachter bei solchen Fällen?
→ Technischer Zustand,
→ Sanierungsmöglichkeiten,
→ Beschlusslage,
→ rechtliches Risiko bei Blockade.
Oder Sie rufen mich an unter 0151-10088275 oder alternativ direkt an Email: schroeck@Immobiliencheck-Kaufberatung.de
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Eine Rechtsberatung erfolgt nicht. Im Bedarfsfall empfehle ich einen Rechtsanwalt oder letztentlich einen Notar zu konsultieren. Grundsätzlich kann ich und auch jeder andere Gutachter für eine Kaufberatung nur Sichtprüfungen vornehmen. Dabei wird mit eigenen Erfahrungen einiges vermutet und dem Kunden gesagt. Dass alle Mängel oder tiefer liegende Probleme erkannt werden, ist grundsätzlich nicht möglich und es kann dafür auch keinerlei Haftung übernommen werden. Die Kostenangaben oder verschiedene § stammen aus 2024 - Bei der Beratung wird aktuallisiert beraten. Ziel ist es fachgerecht und mit der wahrgenommenen Situation die denkbaren Probleme oder auch die positiven Dinge zu erklären. * Preise variieren je nach Region, Ausführung und Gebäudezustand. Ohne Gewähr.
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