– warum der Grundbuchauszug entscheidend ist:
Beim Kauf einer Eigentumswohnung entscheidet nicht nur der Zustand des Objekts, sondern auch der Eintrag im Grundbuch. Denn: Nur was im Grundbuch steht, gilt auch rechtlich. Ob Sondereigentum, Miteigentumsanteile, Wegerechte oder alte Grundschulden – alle Details finden sich im sogenannten Wohnungsgrundbuch. Wer hier nicht genau hinschaut, riskiert unliebsame Überraschungen – bis hin zur Haftung für fremde Rechte oder Schulden.
Meistens sind es nut Kurzmitteilungen mit Vermerk auf die Beilligung vom.... - Diese Bewilligung oder auch Nachtrag zur Teilungserklärung istdafür dann auch ausschlaggebend.
Das Wohnungsgrundbuch ist ein spezieller Auszug aus dem Grundbuch, der speziell für eine einzelne Eigentumswohnung (oder ein Teileigentum) geführt wird. Es ist rechtlich bindend und dokumentiert:
→ Wer der Eigentümer ist
→ Welche Rechte und Belastungen auf der Wohnung liegen
→ Wie hoch der Miteigentumsanteil an der Gesamtimmobilie ist
→ Welche Sondernutzungsrechte (z. B. Garten oder Stellplatz) zugeordnet sind
Das Grundbuch ist in 3 Abteilungen gegliedert – jede enthält relevante Informationen für Wohnungskäufer:
Abteilung I – Eigentumsverhältnisse
→ Wer ist aktuell als Eigentümer eingetragen?
→ Gab es kürzlich Eigentumswechsel oder Erbfolge?
→ Stimmen Name und Identität mit dem Verkäufer überein?
Abteilung II – Lasten und Beschränkungen
→ Gibt es Wohnrechte, Wegerechte oder Leitungsrechte Dritter?
→ Bestehen Reallasten oder Sanierungsvermerke?
→ Sind Sondernutzungsrechte korrekt vermerkt?
Abteilung III – Grundpfandrechte
→ Gibt es eingetragene Hypotheken oder Grundschulden?
→ Ist eine Löschung geplant oder erfolgt der Verkauf mit Belastung?
→ Wird der Kaufpreis zur Ablösung bestehender Schulden verwendet?
Gerade bei älteren Wohnungen können noch Eintragungen im Grundbuch bestehen, die weit zurückreichen – z. B. ein Wegerecht zugunsten eines Nachbargrundstücks, ein Nießbrauch für eine verstorbene Person oder eine nicht mehr genutzte Grundschuld. Diese sollten unbedingt geprüft und ggf. gelöscht oder rechtlich bewertet werden.
Als Sachverständiger prüfe ich für Sie:
→ Ob alle Angaben zu Sondereigentum und Miteigentumsanteilen korrekt sind
→ Ob Sondernutzungsrechte (z. B. Garten, Stellplatz) klar zugeordnet und im Grundbuch vermerkt sind
→ Ob Belastungen wie Grundschulden oder Wohnrechte vorhanden sind
→ Ob alte Rechte Dritter bestehen, die zu Einschränkungen führen könnten
→ Ob der Verwalter im Grundbuch eingetragen ist (Verwalterzustimmung bei Verkauf erforderlich?)
und noch viel mehr, da ich persönlich beim Bauträger, mit dem Notar Teilungserklärungen und Gemeinscjaftsordungen entworfen und abgesprochen habe. Daher kenne ich mich in dem Bereich auch gut aus. Nutzen Sie meine Dienstleistung zur Wohnungskaufberatung.
Risikoart | Mögliche Folge für Käufer | Aufwand/Kosten zur Klärung | Empfehlung |
---|---|---|---|
Alte Grundschuld | Käufer haftet für fremde Restschuld | Notarielle Löschung ca. 100–300 € (Kosten von Verkäufer i.d.R.) | Vor Kauf löschen lassen bzw. im Zuge der Kaufvertragsabwicklung |
Fehlendes Sondernutzungsrecht | Garten-/Stellplatznutzung rechtlich unsicher | Rechtliche Klärung oft aufwendig, da meist nur ein Bezug zur Teilungserklärung ist und diese dann erstmal gelesen werden muss. | Eintragung oder Verweis prüfen oder nachfordern |
Leitungsrecht für Nachbar | Baumaßnahmen oder Nutzung eingeschränkt - allerding bei WEG nicht so problematisch wie bei EFH | Gering, wenn im Plan berücksichtigt | Bauliche Auswirkungen prüfen |
Ungelöschtes Wohnrecht | Recht auf Nutzung durch Dritte bleibt bestehen | Verkauf evtl. unmöglich oder eingeschränkt | Nur lastenfrei kaufen |
Der Grundbuchauszug ist kein „Papierkram“, sondern eine rechtliche Absicherung für Ihren Kauf. Was hier nicht korrekt oder unvollständig ist, kann nach dem Kauf zu finanziellen oder rechtlichen Nachteilen führen. Lassen Sie daher das Wohnungsgrundbuch vor der Unterschrift sorgfältig prüfen – idealerweise durch einen Sachverständigen oder Anwalt.
Was steht im Grundbuchauszug einer Eigentumswohnung?
Im Grundbuchauszug sind Eigentümer, Miteigentumsanteil, Belastungen wie Grundschulden und Rechte Dritter sowie Sondernutzungsrechte verzeichnet.
Warum ist der Grundbuchauszug beim Wohnungskauf so wichtig?
Er zeigt, ob der Verkäufer wirklich Eigentümer ist und ob Rechte oder Schulden auf der Wohnung liegen, für die der Käufer später haftet.
Was sind häufige Fehler oder Risiken im Grundbuch?
Oft fehlen Einträge zu Sondernutzungsrechten oder alte Grundschulden sind nicht gelöscht. Auch Wohnrechte oder Dienstbarkeiten können übersehen werden.
Wie erkenne ich, ob ein Stellplatz rechtlich zur Wohnung gehört?
Nur wenn das Sondernutzungsrecht im Grundbuch oder in der Teilungserklärung eingetragen ist, gehört der Stellplatz auch rechtlich zur Wohnung.
Wer prüft den Grundbuchauszug vor dem Kauf?
Ein Notar liest ihn meist mit, doch eine fachliche Prüfung durch einen Gutachter oder Anwalt ist empfehlenswert – insbesondere bei älteren Wohnungen.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein einfacher Grundbuchauszug kostet in der Regel ca. 10 bis 20 €. Er kann über den Notar oder direkt beim Grundbuchamt beantragt werden.
Oder Sie rufen mich an unter 0151-10088275 oder alternativ direkt an Email: schroeck@Immobiliencheck-Kaufberatung.de
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Eine Rechtsberatung erfolgt nicht. Im Bedarfsfall empfehle ich einen Rechtsanwalt oder letztentlich einen Notar zu konsultieren. Grundsätzlich kann ich und auch jeder andere Gutachter für eine Kaufberatung nur Sichtprüfungen vornehmen. Dabei wird mit eigenen Erfahrungen einiges vermutet und dem Kunden gesagt. Dass alle Mängel oder tiefer liegende Probleme erkannt werden, ist grundsätzlich nicht möglich und es kann dafür auch keinerlei Haftung übernommen werden. Die Kostenangaben oder verschiedene § stammen aus 2024 - Bei der Beratung wird aktuallisiert beraten. Ziel ist es fachgerecht und mit der wahrgenommenen Situation die denkbaren Probleme oder auch die positiven Dinge zu erklären. * Preise variieren je nach Region, Ausführung und Gebäudezustand. Ohne Gewähr.
Immobilien Kaufberatung - Sachverständiger für Hauskauf und Wohnungskauf - Bewertung, Gutachten, Verkehrswert-Ermittlung, Werteinschätzung, Mängel an Gebäuden, Kosten, Beratung Tel. 0151-10088275
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