Der Kauf einer Eigentumswohnung bringt viele Vorteile – aber auch laufende Verpflichtungen. Eine der wichtigsten wiederkehrenden Kosten ist das Hausgeld. Doch was genau steckt dahinter? Und was passiert, wenn plötzlich Sonderumlagen anstehen? Diese Fragen sollten Käufer frühzeitig klären, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Das monatlich zu zahlende Hausgeld (gemäß § 16 WEG) umfasst weit mehr als nur Verwaltungskosten. Es ist eine Vorauszahlung auf gemeinschaftliche Kosten des gesamten Gebäudes.
Typische Bestandteile des Hausgelds sind:
→ Betriebskosten für Allgemeinstrom, Wasser, Heizung (sofern zentral)
→ Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung
→ Kosten für Hausmeister, Winterdienst, Gartenpflege
→ Verwalterhonorar
→ Beitrag zur Instandhaltungsrücklage (dieser wird oft übersehen, da er oft nicht in der Hauptabrechnung steht, sondern nachfolgend aufgelistet wird!)
→ Kosten für Müllentsorgung, Wartungen (z. B. Aufzug, Heizung)
Wichtig: Das Hausgeld enthält nicht alle Nebenkosten der eigenen Wohnung – individuelle Verbrauchskosten (Strom, ggf. Gas) müssen separat gezahlt werden.
Nicht nur die Höhe ist entscheidend – sondern die Struktur. Folgende Punkte sollten Sie als Käufer prüfen (lassen):
→ Ist der Rücklagenanteil angemessen?
→ Wird die Heizung fair aufgeteilt und abgerechnet?
→ Gibt es hohe Kostenpositionen, z. B. Aufzüge oder Sanierungsaufwand?
→ Wie hat sich das Hausgeld in den letzten Jahren entwickelt?
→ Liegen hohe Zahlungsrückstände anderer Eigentümer vor?
Ein Blick in den aktuellen Wirtschaftsplan sowie in die Hausgeldabrechnungen der letzten zwei Jahre kann hier wertvolle Hinweise geben.
Sonderumlagen werden fällig, wenn große Investitionen anstehen und die Rücklagen nicht ausreichen. Sie müssen von allen Eigentümern anteilig getragen werden – oft kurzfristig.
Typische Auslöser für Sonderumlagen:
→ Dach- oder Fassadensanierung
→ Heizungsmodernisierung
→ Aufzugsreparatur oder Austausch
→ Energetische Sanierungen gemäß GEG
→ Brand- oder Wasserschäden am Gemeinschaftseigentum
Sonderumlagen können je nach Größe der Wohnanlage und Umfang der Maßnahme schnell zwischen 2.000 € und 10.000 € pro Wohnung betragen.Ich hatte einen Fall in München, da musste eine Tiefgaregensanierung einer 1990 er Wohnanlage gemacht werden, da sonst statische Probleme entstanden wären. Nicht nur jeder Miteigentümer mit TG Stellpatz musste rund 30.000,-€ Sonderumlage zahlen, sondern auch Eigentümer ohne TG. Warum? Weil es ein statisches Wohnanlagenproblem war und nicht nur eine Tiefgaragen eigene Sanierung. Ich kann Ihnen viele Beispiele aus rund 36 Jahren Immobilienerfahrung nennen! Fragen Se bei mir an...
Ein häufiger Fehler: Käufer achten nur auf das aktuelle Hausgeld – nicht aber auf den Stand der Instandhaltungsrücklage. Diese gibt Aufschluss über die finanzielle Vorbereitung der Gemeinschaft auf kommende Maßnahmen.
Hilfreich sind zudem die Protokolle der Eigentümerversammlungen:
→ Welche Maßnahmen wurden beschlossen?
→ Wurden Investitionen aufgeschoben?
→ Gab es Konflikte oder finanzielle Probleme?
→ Wurden Sonderumlagen bereits diskutiert oder abgelehnt?
Kriterium | Hausgeld | Sonderumlage |
---|---|---|
Zahlungsart | Monatlich im Voraus | Einmalig, bei Beschluss |
Kalkulierbarkeit | Hoch (jährlicher Wirtschaftsplan) | Gering (unvorhersehbare Maßnahmen) |
Bestandteil des Kaufvertrags | Ja – anteiliges Guthaben/Schuld wird übergeben | Nein – Risiko ab dem Erwerb |
Einflussmöglichkeit | Gering – wird durch Verwalter/Beschluss festgelegt | Gering – Eigentümerversammlung entscheidet |
Durchschnittliche Höhe | 3–6 €/m² Wohnfläche/Monat (nur Beispiel) | 2.000–20.000 € je nach Maßnahme (oder teurer!) |
Als Kaufinteressent sollten Sie sich nicht auf die optische Bewertung des Hauses verlassen. Die wirtschaftliche Stabilität der Eigentümergemeinschaft ist ebenso wichtig wie der bauliche Zustand.
Eine professionelle Prüfung umfasst:
→ Analyse von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen
→ Bewertung der Rücklagenhöhe in Relation zum Gebäudezustand
→ Risikobewertung geplanter Investitionen
→ Bewertung der Protokolle früherer Eigentümerversammlungen
Ich helfe gerne.....
Wer das Hausgeld nur als monatliche Nebenkosten betrachtet, übersieht schnell finanzielle Risiken. Erst die Kombination aus Hausgeld, Rücklagenstand und potenziellen Sonderumlagen zeigt, wie solide die Gemeinschaft wirtschaftet – und ob Ihre Wunschwohnung auch langfristig finanzierbar ist.
Was ist im Hausgeld einer Eigentumswohnung enthalten?
Im Hausgeld sind u. a. Betriebskosten für Allgemeinflächen, Verwalterhonorar, Instandhaltungsrücklagen und oft auch Heiz- oder Wasserkosten enthalten.
Wie hoch ist das übliche Hausgeld pro Quadratmeter?
Je nach Ausstattung und Lage liegt das Hausgeld meist zwischen 3 und 6 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat.
Was ist eine Sonderumlage und wann wird sie fällig?
Eine Sonderumlage ist eine einmalige Zahlung der Eigentümer, wenn größere Sanierungen anstehen und Rücklagen nicht ausreichen.
Wer entscheidet über eine Sonderumlage?
Die Eigentümerversammlung beschließt per Mehrheit über Sonderumlagen. Diese sind für alle Eigentümer bindend.
Muss ich eine Sonderumlage zahlen, wenn ich gerade erst gekauft habe?
Ja – ab dem Eigentumsübergang haften Sie für alle künftigen Umlagen, auch wenn sie kurz nach dem Kauf beschlossen werden.
Kann man sich gegen hohe Sonderumlagen absichern?
Eine gründliche Prüfung von Rücklagen, Protokollen und Gebäudezustand hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Wie erkenne ich, ob das Hausgeld zu hoch ist?
Vergleichen Sie das Hausgeld mit ähnlichen Objekten und prüfen Sie, ob hohe Kosten durch Sanierungsstau oder ineffiziente Verwaltung entstehen.
Oder Sie rufen mich an unter 0151-10088275 oder alternativ direkt an Email: schroeck@Immobiliencheck-Kaufberatung.de
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Eine Rechtsberatung erfolgt nicht. Im Bedarfsfall empfehle ich einen Rechtsanwalt oder letztentlich einen Notar zu konsultieren. Grundsätzlich kann ich und auch jeder andere Gutachter für eine Kaufberatung nur Sichtprüfungen vornehmen. Dabei wird mit eigenen Erfahrungen einiges vermutet und dem Kunden gesagt. Dass alle Mängel oder tiefer liegende Probleme erkannt werden, ist grundsätzlich nicht möglich und es kann dafür auch keinerlei Haftung übernommen werden. Die Kostenangaben oder verschiedene § stammen aus 2024 - Bei der Beratung wird aktuallisiert beraten. Ziel ist es fachgerecht und mit der wahrgenommenen Situation die denkbaren Probleme oder auch die positiven Dinge zu erklären. * Preise variieren je nach Region, Ausführung und Gebäudezustand. Ohne Gewähr.
Immobilien Kaufberatung - Sachverständiger für Hauskauf und Wohnungskauf - Bewertung, Gutachten, Verkehrswert-Ermittlung, Werteinschätzung, Mängel an Gebäuden, Kosten, Beratung Tel. 0151-10088275
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