- damit Ihr Wohnungskauf sicher und sorgenfrei wird.
Sie wollen eine Wohnung kaufen und Tipps damit Sie möglichst keine Fehler machen?
Ein Wohnungskauf ist eine große Entscheidung, bei der viele Risiken lauern. Von verdeckten Baumängeln über hohe Rücklagenforderungen bzw. Sonderumlagen der Eigentümergemeinschaft bis hin zu künftigen Sanierungspflichten – hier ist fachlicher Rat entscheidend. Auf dieser Seite erhalten Sie wertvolle Tipps rund um den Wohnungskauf und erfahren, wie ich als unabhängiger Sachverständiger und Gutachter Ihnen dabei helfen kann, Ihr Risiko zu minimieren.
Damit Sie sich optimal informieren können, finden Sie hier verschiedene Themen rund um den Kauf einer Eigentumswohnung, die auf eigenen Unterseiten detailliert erklärt werden. So können Sie genau das nachlesen, was für Ihre Situation wichtig ist.
Gerade beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie mehr beachten als nur die angebotene Wohnung. Die Fallstricke liegen im gemeinschaftlichen Eigentum, dessen Zustand und in den Teilungs- und Gemeinschaftsvereinbarungen, sowie in den Beschlüssen der Eigentümerversammlungen, welche auch für Sie Gültigkeit haben.
Bei Eigentumswohnungen liegen die Probleme, neben den baujahrtypischen Problemzonen, oft in der gemeinschaftlichen Substanz, sowie in der rechtlichen Regelung der Gemeinschaft. Die Teilungserklärung wurde oft nur sehr einfach und manchmal auch sehr unvorteilhaft formuliert. Es muss dringend geprüft werden, ob darin Regelungen gelten, die für Ihre gewünschte Wohnung unvorteilhaft sind. Die Teilungserklärung ist das Grundgesetz der Wohnanlage. Sie kann nur mit einstimmigem Beschluss aller Miteigentümer geändert werden.
Ich bin immer wieder erstaunt darüber, dass Käufer Wohnungen kaufen und dieser wichtige Vertrag erst bei der notariellen Protokollierung übergeben wird. In der Regel wurde dieses „Grundgesetz“ nicht einmal gelesen, geschweige denn verstanden. Der Notar verweist nur auf diese Urkunde. Vorgelesen und erklärt wird sie von ihm i.d.R. nicht. Was für ein Leichtsinn.
Genauso ist es mit dem Protokollen und Beschlussfassungen aus den Eigentümerversammlungen. Wussten Sie, dass auch Jahre zurückliegende Beschlüsse für Sie bindend sind, auch wenn Sie davon nichts wussten?
Es werden jedes Jahr unzählige Gerichtstermine abgehalten, weil Käufer sich in der Eigentümergemeinschaft benachteiligt und vom Verkäufer betrogen fühlen. Wenn man sich die Urteile ansieht, dann geht dabei eines klar hervor: „Der Käufer hätte sich vor Kauf informieren und beraten lassen können". Auch der Verkäufer muss nicht explizit auf zurückliegende Beschlüsse oder Regelungen in der Teilungserklärung hinweisen.“
Der Wert einer Wohnung hängt von vielen Faktoren ab. Der sachliche Bauwert, der wirtschaftliche Wert, der Nutzwert und der Wert aufgrund Angebot und Nachfrage. Meist wird vom Verkäufer der Kaufpreis aus dem "Bauch" heraus oder vergleichend mit anderen überhöhten Wohnungsangeboten festgelegt. Makler übernehmen oft diese Forderung einfach. Um zu wissen, ob der angegebene Kaufpreis unter den sachlichen, wirtschaftlichen und markttechnischen Bedingungen angemessen ist, kann ein Wertgutachten klären. In den meisten Fällen reicht aber eine Werteinschätzung aus. Beides kann ich für Sie erstellen. Beachtet werden muss dabei aber auch der Wohnungszustand, die notwendigen Instandhaltungen und der Nutzwert. Bei Eigentumswohnung sollte auch die gesamte Anlage, hinsichtlich Baumängel und zukünftiger Instandhaltungskosten Beachtung finden. Wie hoch sind die Rücklagen und reichen diese mit den Sparraten aus, um die Zukunft zu sichern. Auch so etwas gehört mit in die Bewertung, ob ein Kaufpreis angemessen ist oder nicht. Sollte aufgrund einer hohen Nachfrage der Preis schon nicht reduzierbar und überteuert sein, dann sollten wenigstens keine hohen Sonderkosten in nacher Zukunft auftreten. Über die Spanne des noch "erträglichen" berate ich Sie auch.
Wenn Sie bisher noch nie eine Immobilie erworben haben (Standard), dann ist die Kaufabwicklung ein unbekannter Bereich. Nachdem Sie sich mit dem Verkäufer der Immobilie, bezüglich des Kaufpreises und den Bedingungen einig sind, wird ein Kaufvertragsentwurf vom Notar (nach Ihren Vorgaben) gefertigt. Nach Prüfung des Entwurfs kann dann der Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Die Kaufpreisfälligkeit kann individuell geregelt werden. Dies sollte aber auch unter Ihren Sicherheitsaspekten erfolgen. i.d.R. ist dann der Kaufpreis nach ca.3 Wochen fällig. Danach, wenn nichts anders geregelt wurde, erfolgt der Besitzübergang. Eigentümer werden Sie erst nach der Auflassung im Grundbuch. Als Immobilienfachmann unterstütze ich Sie, bin für Ihre Fragen offen und empfehle und erkläre Ihnen den weiteren Vorgang. Auf Wunsch kann ich Ihnen auch bei der Kaufpreisverhandlung bis hin zum Notartermin helfen. Eine Provisionsbeteiligung gibt es bei mir nicht. Auch eine automatische Verknüfung zwischen Begutachtung und Kaufpreisverhandlung gibt es bei mir nicht, da ich unabhängig von sonstigen Verdienstmöglichkeiten beraten möchte.
Oder Sie rufen mich an unter 0151-10088275 oder alternativ direkt an Email: schroeck@Immobiliencheck-Kaufberatung.de
Lassen Sie sich zumindest die letzte Betriebskostenabrechnung geben. Darin sind auch Ihre zukünftigen Eigentümerkosten aufgeführt. Für mich, in meinen Beratungen und für Sie als Käufer, sind die Angaben zur Bildung der Instandhaltungsrückstellungen, sowie der derzeitige Rücklagenstand sehr wichtig. Nach einer Besichtigung mit Mängel- und Zustandsbeschreibung kann man daraus erkennen, ob diese Ansparungen ausreichen, um die zukünftig anstehenden Maßnahmen zu finanzieren. Meistens ist dies nicht der Fall. In meinen Beratungen empfehle ich Ihnen dann die notwendigen Rückstellungen und mit welchen Sonderumlagen sie wahrscheinlich zu rechnen haben. Es tut i.d.R. schon weh, wenn nach der Kaufpreisfinanzierung plötzlich noch z.B. 15000,-€ für Sonderumlagen fällig werden. Ich möchte Sie vor solchen Überraschungen bewahren.
Der Lageplan zeigt die Grenzen des Grundstücks, sowie die Flurnummern. Diese sind im Abgleich mit eventuell vorhandenen Dienstbarkeiten im Grundbuch, sowie mit eventuellen Regelungen in der Teilungserklärung wichtig. Ihre Bank benötigt ebenfalls diesen Lageplan.
Wenn der Eigentümer noch eine Wohnflächenberechnung vorliegen hat, könnte damit die damalige Flächenberechnung besser nachvollzogen werden. Wichtig ist auch, ob Räume, welche nicht zur Wohnfläche gehören, mit einbezogen wurden. Nicht selten werden u.a. Exposeangaben in Wfl./Nfl. zusammengefasst oder Kellerräume ohne ausreichende Belichtung mit einbezogen.
Die Grundangaben zum ursprünglichen Baujahr und Wohnflächen, sowie Angaben über vorgenommene Sanierungen/Renovierungen etc., sollten eigendlich bei jedem Immobilienangebot genannt werden. Bei Eigentumswohnungen ergibt sich manches aus den Protokollen der Eigentümerversamlungen. Die Grundstücksflächen aus der Teilungserklärung. Diese sind anteilig nur für die Wertberechnung wichtig. Die Miteigentumsanteile wiederum für die Kostenverteilung.
Als Käufer oder Mieter haben sie das gesetzliche Recht auf Vorlage eines Energiepasses. Für die Finanzierung kann ein guter Wert vorteilhaft sein. Aus unzähligen Immobilienkauf Beratungen halte ich aber nicht mehr viel von diesen Energieausweisen, da die dort angegebenen Werte oftmals nicht stimmig sind. Bei verbrauchsorientierten Energieausweisen kommt es auch auf das Nutzungsverhalten der bisherigen Bewohner an. Dies mag bei Ihnen dann ganz anders sein. Im Winter checke ich das Haus mit einer Wärmebildkamera und einem Klimamessgerät um den Standard und thermische Schwachstellen zu erkennen. Im Sommer hilft mir meine Erfahrung, um Ihnen Tipps und Informationen zu dem energetischen Stand und möglichen Maßnahmen zu geben.
Immobilien und ihre jeweiligen Situationen sind nicht standardisiert. Je nach vorliegender Situation können weiere Unterlagen nötig sein, um sich ein Bild zu machen. Bei jeder Immobilienkaufberatung stelle ich mir die Frage: "was könnte hier noch ungeklärt oder nutzungseinschränkend sein?" Als Fachmann mit entsprechender Erfahrung erkennt man Problematiken, die einem Laien eventuell nicht auffallen. Auch aus diesem Grund kann eine Kaufberatung, wie ich sie anbiete, durchaus lohnend sein. Sehen Sie sich meine Leistungen und mein Honorar dafür an mehr...
Derzeit ist eine erhöhte Nachfrage nach Wohnungen und anderen Immobilien. Damit ein anderer nicht schneller dem Kauf zusagt als Sie, empfehle ich, dass Sie auch ohne das vorliegen aller Unterlagen einen Fachmann, Sachverständigen oder natürlich auch mich, zur Zweit- oder auch Erstbesichtigung mitnehmen. Sie gewinnen dadurch Zeit. Die Unterlagen können auch nach dem Termin besorgt und gecheckt werden. Eine Zussage unter der Voraussetzung, dass nichts Negatives aus den noch fehlenden Unterlagen hervorgeht, kann dann zeitnah erfolgen.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, dann sollten Sie nicht nur die Wohnung an sich betrachten, sondern auch die gesamte Wohnanlage. Sie kaufen sich in eine Hausgemeinschaft mit ein. Sie sind dann auch an der Erhaltung und Instandsetzung dieses gesamten Hauses mit verpflichtet.
Eine Wertermittlung nur auf Grundlage der vergleichbaren Quadratmeterpreise zu machen wäre fatal. Als Sachverständiger prüfe ich auch das gesamte Haus, damit zukünftige finanzielle Risiken erkannt und mitkalkuliert werden können. Ebenso die immobilienrechtlichen Bedingungen.
Eine Kundin wollte eine 3 Zimmer Eigentumswohnung kaufen. Der Verkäufer legte ein Kaufpreis Gutachten eines öffentlichen Gutachters vor. Dieser kam anhand von Vergleichspreisen auf einen Wert von 123000,-€. Das wäre für den Kunden das finanziell maximal machbare gewesen. Sie wollte jedoch noch einen eigenen unabhängigen Berater einschalten und beauftragte mich. Ich bewertete nicht nur die Wohnung (die war schön und fast mängelfrei), sondern auch die gesamte Wohnanlage. Optisch sah das Haus, gut aus. Baujahrbedingt (1978) ist aber mit einer neuen Heizanlage zu rechnen. Vermoosungen am Putz machen einen Anstrich nötig und die Holzfenster und Balkone werden auch in den nächsten Jahren zur Sanierung anstehen. Bei der Prüfung der Protokolle aus der Eigentümerversammlung stellte ich fest, dass viele Eigentümer schon öfter den Antrag auf eine Komplettsanierung, inkl. einer energetischen Maßnahme, gestellt haben. Die Gesamtkosten von rund 180000,-€ wären aber nicht durch die angesparte Instandhaltungsrücklage gedeckt. Auf die ETW meiner Kundin würde dann eine Sonderumlage von ca. 14.000,-€ zukommen. Die Hausverwaltung bestätigte die Notwendigkeit dieser Investitionen in den nächsten Jahren. Diese finanzielle Zeitbombe, welche auf den ersten Blick nicht zu sehen ist und noch ein paar Korrekturen des vorliegenden Gutachtens, senkten den Preis auf 106.000,-€. Der Verkäufer ging aufgrund der Ausführungen auf diesen Preis ein. 17.000,-€ erspart und dadurch die notwendige Reserve für die kommenden Sonderumlagen. Bitte bewerten Sie nicht nur die Wohnung! |
Oder Sie rufen mich an unter 0151-10088275 oder alternativ direkt an Email: schroeck@Immobiliencheck-Kaufberatung.de
Als freier Sachverständiger für Wohnimmobilien erlebe ich immer wieder, dass gerade Eigentumswohnungen oft bedenkenlos und ohne Prüfung gekauft werden. Wenn das "Kind dann in den Brunnen gefallen ist", dann wird erst ein Gutachter beauftragt, um gerichtlich zu retten was noch zu retten ist.
Die zweite Besichtigung sollte mit einem Immobilien Sachverständigen erfolgen, der sich auch mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten auskennt - das ist günstiger (ab 350,-€).
Auch bezüglich der oft überzogenen Kaufpreise können Sie sich dadurch oft tausende von EURO sparen.
Ein weiteres Thema bei Wohnungen ist, dass diese oft gar keine Eigentumswohnungen im rechtlichen Sinne sind. Dies kommt noch sehr oft in den Altstädten und Kernbereichen von Gemeinden vor. Sie sehen aus wie ganz normale Wohnungen. Oft wird auch der Preis so festgelegt, als wären diese auch Eigentumswohnungen. Wenn sie eine solche im altrechtlichen Stockwerkseigentum befindliche Wohnung kaufen, dann werden Sie womöglich erst bei einer größeren Sanierung feststellen, dass nur Sie z.B. das Dach bezahlen müssen und die anderen Eigentümer gar nicht daran denken, sich dabei zu beteiligen. Und Vieles mehr…
Ich kenne sogar Immobilienmakler, die diesen wichtigen rechtlichen Unterschied immer noch nicht kennen. Von den oft ahnungslosen Immobilienverkäufern erst gar nicht gesprochen. Diese hatten vielleicht auch noch kein Problem mit der Immobilie. Im Zweifel bekommen Sie diese erst zu spüren, wenn es zu spät ist.
Informieren Sie sich hier, welche Leistungen und Vorteile, Sie durch meine Wohnungskaufberatung und Wertschätzung bekommen könnten. Schon für 350,-€ können Sie beruhigt kaufen und nebenbei auch noch viel Geld sparen. (Link)
Beratung Wohnungskauf
Gerade bei Eigentumswohnungen ist eine fachliche Beratung duch mich sinnvoll – denn das Gemeinschaftseigentum birgt oft versteckte Risiken.
Gutachter Wohnungskauf
Als Gutachter prüfe ich für Sie bauliche Schwächen, Modernisierungsbedarf und rechtliche Besonderheiten im Gemeinschaftseigentum.
Sachverständiger Wohnungskauf
Als Sachverständiger begleite ich Sie kompetent bei Kaufentscheidungen – auch bei alten oder unsanierten Wohnanlagen.
Wohnungskauf Gutachter
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor dem Wohnungskauf einen Gutachter einschalten. Ich biete mich dafür an.
Wohnung kaufen Gutachter
Der Einsatz als Gutachter schützt Sie vor späteren Reparaturkosten und Fehlkäufen.
Als Immobilien Sachverständiger berate Sie sachverständig und kompetent im Landkreis Unterallgäu und darüber hinaus. Ich biete Ihnen eine Haus od. Wohnung Kaufberatung mit Wertermittlung und Kaufpreisverhandlung nicht als ein Immobiliengutachter, sondern als Ihr persönlicher Immobilienberater beim Hauskauf oder Kauf einer Wohnung. Immobilien Bewertungen und Beratungen werden in folgenden Orten und Städten und auch darüber hinaus durchgeführt (Siehe auch die Karte meines Beratungsgebietes mit den entsprechenden Honoraren):
Landkreis Unterallgäu:
Memmingen, Bad Wörishofen, Mindelheim, Babenhausen, Bad Grönenbach, Dirlewang, Erkheim, Kirchheim in Schwaben, Legau, Markt Rettenbach, Markt Wald, Ottobeuren, Pfaffenhausen, Türkheim, Tussenhausen, Amberg, Apfeltrach, Benningen, Böhen, Boos, Breitenbrunn, Buxheim, Egg an der Günz, Eppishausen, Ettringen, Fellheim, Hawangen, Heimertingen, Holzgünz, Kammlach, Kettershausen, Kirchhaslach, Kronburg, Lachen,Lauben, Lautrach, Memmingerberg, Niederrieden, Oberrieden, Oberschönegg, Pleß, Rammingen, Salgen, Sontheim, Stetten, Trunkelsberg, Ungerhausen, Unteregg, Westerheim, Wiedergeltingen, Winterrieden, Wolfertschwenden, Woringen
Landkreis Ostallgäu:
Kaufbeuren, Buchloe, Füssen, Marktoberdorf, Irsee, Kaltental, Nesselwang, Obergünzburg, Ronsberg, Unterthingau, Waal, Aitrang, Baisweil, Bidingen, Biessenhofen, Eggenthal, Eisenberg, Friesenried, Germaringen, Görisried, Günzach, Halblech, Hopferau, Jengen, Kraftisried, Lamerdingen, Lechbruck am See, Lengenwang, Mauerstetten, Oberostendorf, Osterzell, Pforzen, Pfronten, Rettenbach am Auerberg, Rieden, Rieden am Forggensee, Roßhaupten, Rückholz, Ruderatshofen, Schwangau, Seeg, Stötten am Auerberg, Stöttwang, Untrasried, Wald, Westendorf
Landkreis Neu-Ulm:
Illertissen, Neu-Ulm, Senden, Vöhringen, Weißenhorn, Altenstadt, Buch, Kellmünz a.d.Iller, Pfaffenhofen a.d.Roth, Bellenberg, Elchingen, Holzheim, Nersingen, Oberroth, Osterberg, Roggenburg, Unterroth
Landkreis Ulm:
Altheim (Alb), Amstetten, Asselfingen, Ballendorf, Beimerstetten, Berghülen, Bernstadt, Blaubeuren, Blaustein, Börslingen, Breitingen, Dietenheim, Dornstadt, Erbach, Geislingen an der Steige, Holzkirch, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Laichingen, Langenau, Lonsee, Merklingen, Neenstetten, Nellingen, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Schnürpflingen, Setzingen, Staig, Ulm, Weidenstetten, Westerstetten
Alb-Donaukreis:
Blaubeuren, Dietenheim, Ehingen (Donau), Erbach, Laichingen, Langenau, Munderkingen, Schelklingen, Allmendingen, Altheim, Altheim (Alb), Amstetten, Asselfingen, Ballendorf, Balzheim, Beimerstetten, Berghülen, Bernstadt, Blaustein, Börslingen, Breitingen, Dornstadt, Emeringen, Emerkingen, Griesingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Heroldstatt, Holzkirch, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Lauterach, Lonsee, Merklingen, Neenstetten, Nellingen, Nerenstetten, Oberdischingen, Obermarchtal, Oberstadion, Öllingen, Öpfingen, Rammingen, Rechtenstein, Rottenacker, Schnürpflingen, Setzingen, Staig, Untermarchtal, Unterstadion, Unterwachingen, Weidenstetten, Westerheim, Westerstetten
Landkreis Oberallgäu:
Kempten (Allgäu), Immenstadt im Allgäu, Sonthofen, Altusried, Bad Hindelang, Buchenberg, Dietmannsried, Oberstaufen, Oberstdorf, Sulzberg, Weitnau, Wertach, Wiggensbach, Balderschwang, Betzigau, Blaichach, Bolsterlang, Burgberg im Allgäu, Durach, Fischen im Allgäu, Haldenwang, Lauben, Missen-Wilhams, Obermaiselstein, Ofterschwang, Oy-Mittelberg, Rettenberg, Waltenhofen, Wildpoldsried
Landkreis Lindau:
Lindau (Bodensee), Lindenberg im Allgäu, Heimenkirch, Scheidegg, Weiler-Simmerberg, Bodolz, Gestratz, Grünenbach, Hergatz, Hergensweiler, Maierhöfen, Nonnenhorn, Oberreute, Opfenbach, Röthenbach (Allgäu), Sigmarszell, Stiefenhofen, Wasserburg (Bodensee), Weißensberg
Landkreis Biberach:
Bad Buchau, Bad Schussenried, Biberach an der Riß, Laupheim, Ochsenhausen, Riedlingen, Achstetten, Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Attenweiler, Berkheim, Betzenweiler, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Dürmentingen, Dürnau, Eberhardzell, Erlenmoos, Erolzheim, Ertingen, Gutenzell-Hürbel, Hochdorf, Ingoldingen, Kanzach, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Langenenslingen, Maselheim, Mietingen, Mittelbiberach, Moosburg, Oggelshausen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Seekirch, Steinhausen an der Rottum, Tannheim, Tiefenbach, Ummendorf, Unlingen, Uttenweiler, Wain, Warthausen
Landkreis Ravensburg:
Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Isny im Allgäu, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Achberg, Aichstetten, Aitrach, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Kißlegg, Königseggwald, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende
Landkreis Augsburg:
Augsburg, Bobingen, Gersthofen, Königsbrunn, Neusäß, Schwabmünchen, Stadtbergen, Biberbach, Diedorf, Dinkelscherben, Fischach, Meitingen, Thierhaupten, Welden, Zusmarshausen, Adelsried, Allmannshofen, Altenmünster, Aystetten, Bonstetten, Ehingen, Ellgau, Emersacker, Gablingen, Gessertshausen, Graben, Großaitingen, Heretsried, Hiltenfingen, Horgau, Kleinaitingen, Klosterlechfeld, Kühlenthal, Kutzenhausen, Langenneufnach, Langerringen, Langweid a.Lech, Mickhausen, Mittelneufnach, Nordendorf, Oberottmarshausen, Scherstetten, Untermeitingen, Ustersbach, Walkertshofen, Wehringen, Westendorf
Landkreis Günzburg:
Burgau, Günzburg, Ichenhausen, Krumbach (Schwaben), Leipheim, Thannhausen, Burtenbach, Jettingen-Scheppach, Münsterhausen, Neuburg a.d.Kammel, Offingen, Waldstetten, Ziemetshausen, Aichen, Aletshausen, Balzhausen, Bibertal, Breitenthal, Bubesheim, Deisenhausen, Dürrlauingen, Ebershausen, Ellzee, Gundremmingen, Haldenwang, Kammeltal, Kötz, Landensberg, Rettenbach, Röfingen, Ursberg, Waltenhausen, Wiesenbach, Winterbach
Landkreis Landsberg am Lech:
Landsberg am Lech, Dießen am Ammersee, Kaufering, Apfeldorf, Denklingen, Eching am Ammersee, Egling an der Paar, Eresing, Finning, Fuchstal, Geltendorf, Greifenberg, Hofstetten, Hurlach, Igling, Kinsau, Obermeitingen, Penzing, Prittriching, Pürgen, Reichling, Rott, Scheuring, Schondorf am Ammersee, Schwifting, Thaining, Unterdießen, Utting am Ammersee, Vilgertshofen, Weil, Windach
Landkreis Fürstenfeldbruck:
Fürstenfeldbruck, Germering, Olching, Puchheim, Adelshofen, Alling, Althegnenberg, Egenhofen, Eichenau, Emmering, Grafrath, Gröbenzell, Hattenhofen, Jesenwang, Kottgeisering, Landsberied, Maisach, Mammendorf, Mittelstetten, Moorenweis, Oberschweinbach, Schöngeising, Türkenfeld
Landkreis Starnberg:
Starnberg, Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching am Ammersee, Inning am Ammersee, Krailling, Pöcking, Seefeld, Tutzing, Weßling, Wörthsee
Landkreis Bad Tölz:
Geretsried, Wolfratshausen, Egling, Icking
Um München und Landkreis:
Freising, Neufahrn bei Freising, Eching, Hallbergmoos, Garching bei München, Unterschleißheim, Aschheim, Aying, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Ismaning, Kirchheim bei München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach i.Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching
München:
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Maxvorstadt, Schwabing-West, Au-Haidhausen, Sendling, Sendling-Westpark, Schwanthalerhöhe, Neuhausen-Nymphenburg, Moosach, Milbertshofen-Am Hart, Schwabing-Freimann, Bogenhausen, Berg am Laim, Trudering-Riem, Ramersdorf-Perlach, Obergiesing-Fasangarten, Untergiesing-Harlaching, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, Hadern, Pasing-Obermenzing, Aubing-Lochhausen-Langwied, Allach-Untermenzing, Feldmoching-Hasenbergl, Laim
Landkreis Dachau:
Dachau, Markt Indersdorf, Bergkirchen, Erdweg, Haimhausen, Hebertshausen, Karlsfeld, Odelzhausen, Pfaffenhofen a.d.Glonn, Röhrmoos, Schwabhausen, Sulzemoos
Landkreis Aichach-Friedberg:
Aichach, Friedberg, Aindling, Inchenhofen, Kühbach, Mering. Pöttmes, Adelzhausen, Affing, Baar (Schwaben), Dasing, Eurasburg, Hollenbach, Kissing, Merching, Obergriesbach, Petersdorf, Rehling, Ried, Schmiechen, Sielenbach, Steindorf, Todtenweis
Landkreis Dillingen:
Dillingen an der Donau, Gundelfingen an der Donau, Höchstädt an der Donau, Lauingen (Donau), Wertingen, Aislingen, Bissingen, Wittislingen, Bachhagel, Bächingen an der Brenz, Binswangen, Blindheim, Buttenwiesen, Finningen, Glött, Haunsheim, Holzheim, Laugna, Lutzingen, Medlingen, Mödingen, Schwenningen, Syrgenstein, Villenbach, Ziertheim, Zöschingen, Zusamaltheim
Bodenseekreis:
Friedrichshafen, Markdorf, Meersburg, Tettnang, Überlingen, Bermatingen, Daisendorf, Deggenhausertal, Eriskirch, Frickingen, Hagnau am Bodensee, Heiligenberg, Immenstaad am Bodensee, Kressbronn am Bodensee, Langenargen, Meckenbeuren, Neukirch, Oberteuringen, Owingen, Salem , Sipplingen, Stetten, Uhldingen-Mühlhofen
Landkreis Donau-Ries:
Donauwörth, Große Kreisstadt, Harburg (Schwaben), Nördlingen, Rain, Amerdingen, Asbach-Bäumenheim, Ederheim, Forheim, Genderkingen, Hohenaltheim, Holzheim, Mertingen, Mönchsdeggingen, Möttingen, Oberndorf a.Lech, Reimlingen, Tapfheim
Landkreis Heidenheim:
Giengen an der Brenz, Heidenheim an der Brenz, Herbrechtingen, Niederstotzingen, Dischingen, Gerstetten, Hermaringen, Königsbronn, Nattheim, Sontheim an der Brenz, Steinheim am Albuch
Landkreis Göppingen:
Donzdorf, Ebersbach an der Fils, Eislingen/Fils, Geislingen an der Steige, Göppingen, Lauterstein, Süßen, Uhingen, Wiesensteig, Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Birenbach, Böhmenkirch, Börtlingen, Deggingen, Drackenstein, Dürnau, Eschenbach, Gammelshausen, Gingen an der Fils, Gruibingen, Hattenhofen, Heiningen, Hohenstadt, Kuchen, Mühlhausen im Täle, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlat, Schlierbach, Wangen, Wäschenbeuren, Zell unter Aichelberg
Landkreis Esslingen:
Aichtal, Esslingen am Neckar, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Neuffen, Nürtingen, Ostfildern, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen, Wernau (Neckar), Aichwald, Altbach, Altdorf, Altenriet, Baltmannsweiler, Bempflingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Kohlberg, Köngen, Lenningen, Lichtenwald, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Schlaitdorf, Unterensingen, Wolfschlugen
Reutlingen, Bad Urach, Hayingen, Metzingen, Münsingen, Pfullingen, Reutlingen, Trochtelfingen, Dettingen an der Erms, Engstingen, Eningen unter Achalm, Gomadingen, Grabenstetten, Grafenberg, Hohenstein, Hülben, Lichtenstein, Mehrstetten, Pfronstetten, Pliezhausen, Riederich, Römerstein, Sonnenbühl, St. Johann, Walddorfhäslach, Wannweil, Zwiefalten
Stuttgart, Bad Cannstatt, Birkach, Botnang, Degerloch, Feuerbach, Hedelfingen, Möhringen, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Plieningen, Sillenbuch, Stammheim, Untertürkheim, Vaihingen, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen
Eine Rechtsberatung erfolgt nicht. Im Bedarfsfall empfehle ich einen Rechtsanwalt oder letztentlich einen Notar zu konsultieren. Grundsätzlich kann ich und auch jeder andere Gutachter für eine Kaufberatung nur Sichtprüfungen vornehmen. Dabei wird mit eigenen Erfahrungen einiges vermutet und dem Kunden gesagt. Dass alle Mängel oder tiefer liegende Probleme erkannt werden, ist grundsätzlich nicht möglich und es kann dafür auch keinerlei Haftung übernommen werden. Die Kostenangaben oder verschiedene § stammen aus 2024 - Bei der Beratung wird aktuallisiert beraten. Ziel ist es fachgerecht und mit der wahrgenommenen Situation die denkbaren Probleme oder auch die positiven Dinge zu erklären. * Preise variieren je nach Region, Ausführung und Gebäudezustand. Ohne Gewähr.
Beratungsgebiet | Grundberatung Honorar inkl. MwSt. und Fahrkosten | Optional schriftliche Wert- und Kosteneinschätzung | = Gesamt inkl. schriftlicher Variante |
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G1 Großraum Memmingen, Leutkirch, Dietmannsried, Bad Grönenbach, Ottobeuren, Erkheim, Markt Rettenbach, Babenhausen, Ochsenhausen, usw. |
Pauschal 350,-€ inkl. Beratung über Kosten, Risiken und Werteinschätzung |
optional zzgl. 200,-€ | 550,-€ inkl. MwSt. |
G2 Großraum Ulm, Senden, Illertissen, Buchloe, Landsberg, Kaufbeuren, Marktoberdorf, Wangen, Ravensburg, Tettnang, Lindau, Bad Saulgau, Ehingen, Blaubeuren, Günzburg, Krumbach, usw. (helblau) |
Pauschal 450,-€ inkl. inkl. Beratung über Kosten, Risiken und Werteinschätzung |
optional zzgl. 200,-€ | 650,-€ inkl. MwSt. |
G3 Großraum München (blau markiert) Augsburg, Starnberg, Donauwörth, Aichach, Fürstenfeldbruck, Vaterstetten, Wolfratshausen, Tutzing, Murnau, Oberammergau, Garmisch-Partenkirchen, usw. |
Pauschal 550,-€ inkl. inkl. Beratung über Kosten, Risiken und Werteinschätzung |
optional zzgl. 200,-€ | 750,-€ inkl. MwSt. |
G2 Großraum Stuttgart (gelb markiert), Heidenheim, Bopfingen, Ellwangen, Schwäbisch Gmünd, Esslingen, Ludwigsburg, Leonberg, Sindelfingen, Tübingen, Albstadt, Meßkirch, Reutlingen, Pfullendorf, Überlingen, usw. |
Pauschal 590,-€ inkl. inkl. Beratung über Kosten, Risiken und Werteinschätzung |
optional zzgl. 200,-€ | 790,-€ inkl. MwSt. |
In oben genannten Grundberatungs-Honoraren für eine Immobilien, Wohnung oder Haus Kaufberatung, ist schon eine kurze schriftliche Zusammenfassung über den Wert der Immobilie und grob überschlagenen Kosten für Baumängel etc. enthalten. Wer eine ausführlichere schriftliche Bewertung mit detailierter Zustandsbeschreibung und Kosten für seine Wunsch-Immobilie will, kann diese für pauschal 200,-€ inkl. MwSt. erhalten. (ca. 13 A4 Seiten) Sie kaufen dafür mit einem guten Gefühl und minimieren Ihre Kaufrisiken. Nebenbei können Sie eventuell auch noch am Kaufpreis sparen. |
Oder Sie rufen mich an unter 0151-10088275 oder alternativ direkt an Email: schroeck@Immobiliencheck-Kaufberatung.de
Hier werde ich zukünfig Neuigkeiten und Berichte zu Immobilienfragen, hier speziell für den Wohnungskauf veröffentlichen. Fragen wie: was wird energetisch in der Wohnung oder Wohnanlage zukünftig notwendig werden. Welche Maßnahmen, Um-oder Ausbauten kann ich in der Wohnung vornehmen? Dies ist oft eine berechtigte Frage, da man als Miteigentümer einer Wohnanlage nicht alles machen darf. In einigen Kaufberatungen für Eigentumswohnungen erlebe ich unglaubliche Situationen. Anonym will ich hier einige davon präsentieren. Zusätzlich werden einige weitere Tipps veröffentlicht und Fragen wie: Wie geht der Kaufvorgang bei Wohnungen? Auf was muss ich beim Wohnungskauf achten? Worauf soll ich speziell achten? Welche Kosten entstehen beim Wohnungskauf? Noch etwas Geduld, da ich zeitlich sehr ausgelastet bin. Prorität haben meine Kunden. Danach erweitere ich meine Homepage.
Auf diesen Seiten geht es um Fragen und Tipps zum Eigentumswohnung kaufen bzw. für den Kauf einer Wohnung. Sie erhalten aber nicht nur Tipps sondern auch einen Ratgeber für das "wie Wohnung kauf" und Wohnungskauf, der Ihnen aufzeigt wie Sie am besten kaufen, damit Sie wissen worauf es ankommt, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen.
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Immobilien Kaufberatung - Sachverständiger für Hauskauf und Wohnungskauf - Bewertung, Gutachten, Verkehrswert-Ermittlung, Werteinschätzung, Mängel an Gebäuden, Kosten, Beratung Tel. 0151-10088275
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