Sie wollen eine Eigentumswohnung kaufen?
Wie ist der Ablauf beim Kauf einer Wohnung?
Was ist beim Wohnungskauf alles zu beachten?
Sie wollen eine Wohnung kaufen und Tipps damit Sie möglichst keine Fehler machen?
Sie möchten das Risiko eines Fehlkaufes weitestgehend ausschließen und beim Wohnungskauf richtig vorgehen?
Lesen Sie nachfolgende Tipps zum kauf einer Wohnung, damit Sie möglichst risikolos Ihre eigene Eigentumswohnung kaufen/erwerben können.
Der Kauf einer Eigentumswohnung hat eigene Risiken
Gerade beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie mehr beachten als nur die angebotene Wohnung. Die Fallstricke liegen im gemeinschaftlichen Eigentum, dessen Zustand und in den Teilungs- und Gemeinschaftsvereinbarungen, sowie in den Beschlüssen der Eigentümerversammlungen, welche auch für Sie Gültigkeit haben.
Ein Wohnungskauf ist kein Brötchenkauf! Oft werden Eigentumswohnungen unüberlegter gekauft als ein neuer Fernseher, jedoch mit weitreichenden Folgen.
Sehen Sie sich unten die Tipps zum Kauf einer Wohnung an und was alles dabei zu beachten ist. Alternativ empfehle ich Ihnen meinen kostenlosen Ratgeber
mit noch mehr Insider- Tipps.
Oder gleich meinen Kaufberatungsservice als Sachverständiger und Gutachter für den Wohnungskauf.
Fragen die Sie sich wahrscheinlich stellen - klick
Schnäppchen?, teuer?, völlig überteuert?
Der Wert einer Wohnung hängt von vielen Faktoren ab. Der sachliche Bauwert, der wirtschaftliche Wert, der Nutzwert und der Wert aufgrund Angebot und Nachfrage. Meist wird vom Verkäufer der Kaufpreis aus dem "Bauch" heraus oder vergleichend mit anderen überhöhten Wohnungsangeboten festgelegt. Makler übernehmen oft diese Forderung einfach. Um zu wissen, ob der angegebene Kaufpreis unter den sachlichen, wirtschaftlichen und markttechnischen Bedingungen angemessen ist, kann ein Wertgutachten klären. In den meisten Fällen reicht aber eine Werteinschätzung aus. Beides kann ich für Sie erstellen. Beachtet werden muss dabei aber auch der Wohnungszustand, die notwendigen Instandhaltungen und der Nutzwert. Bei Eigentumswohnung sollte auch die gesamte Anlage, hinsichtlich Baumängel und zukünftiger Instandhaltungskosten Beachtung finden. Wie hoch sind die Rücklagen und reichen diese mit den Sparraten aus, um die Zukunft zu sichern. Auch so etwas gehört mit in die Bewertung, ob ein Kaufpreis angemessen ist oder nicht. Sollte aufgrund einer hohen Nachfrage der Preis schon nicht reduzierbar und überteuert sein, dann sollten wenigstens keine hohen Sonderkosten in nacher Zukunft auftreten. Über die Spanne des noch "erträglichen" berate ich Sie auch.
Wenn der geforderte Kaufpreis schon kein Schnäppchen mehr ist, dann sollten zumindest die Risiken von unerkannten oder falsch eingeschätzten Baumängeln minimiert werden. Die Finanzierung und damit Ihre laufenden Kosten könnten aus dem Ruder laufen. Mit einem sachverständigen Blick können diese Kostenrisiken werden. Für Baumängel oder Renovierungen in der Wohnung werden die Behebungskosten geschätzt und in noch ungeklärten Fällen wird eine Risikoposition ermittelt. Damit kann dann eine fundierte Finanzplanung erstellt werden. Zu den wohnungsspezifischen Kosten kommen noch die gemeinschaftlichen Kostenrisiken, wie im nächsten Absatz erklärt. Wenn Sie meine kostenlosen Checklisten anfordern, dann sind darin schon einige Bemerkungen für einen Vorcheck Ihres gewünschter Wohnung enthalten. Wenn Sie lieber auf Nummer sicher gehen wollen, dann kann ich Ihnen helfen.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sind eventuelle Renovierungen in der Wohnung, wie oben erwähnt, i.d.R. leichter zu erfassen. Sie sind dann aber auch Miteigentümer der gesamten Wohnanlage und auch beteiligt an der Behebung von Baumängel und den laufenden Instandhaltungen. Wieviel Rücklage ist vorhanden? Reicht diese für die schon vorhanden Mängel und die zukünftig zu erwarten Instandhaltung aus? Wenn nicht dann sind Sonderumlagen fällig, die Ihre finanzielle Planung durcheinander bringen können. Ich besichtige, soweit möglich, die gesamte Wohnanlage, um den Zustand, Instandhaltungsstau und zukünftig zu erwartende Kosten zu erfassen. Im Ergebnis empfehle ich Ihnen dann die Summe, welche Sie finanziell einplanen sollten.
Käufer einer Eigentumswohnung treten in die Eigentümergemeinschaft ein. Die Rechte und Pflichten sind in der Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung geregelt. Dieses "Grundgesetz" der Gemeinschaft müssen Sie kennen, gelesen und verstanden haben. Oft giebt es entscheidende Nachträge zu diesen Regelungen, die aber nicht vorliegen. Ich achte hierbei akribisch darauf. Der Notar verweist im Kaufvertrag nur auf diese Urkunden. Vorgelesen werden sie nicht. In vielen Kaufberatungen erlebe ich es, dass diese Urkunden nicht einmal der Verkäufer hat. Viele Käufer kaufen und kennen diese Regelungen nicht weil gesagt wurde: "man kan daran sowieso nicht ändern, daher ist die Teilungserklärung nicht so wichtig" - oder Ähnliches. SIE IST WICHTIG! 90% aller Teilungen und Gemeinschaftordnungen sind zwar auch in Ordnung. Solange Sie nicht zufällig einer der 10% kaufen. Zudem sind auch die Protokolle der Eigentümerversammlungen wichtig. Zurückliegende Beschlüsse gelten auch für Sie! Im Rahmen meiner Kaufberatung achte ich auf diese Dinge und erläutere Sie auch mit Ihnen.
Dieses rechtliche Thema ist wichtiger als dies von meinen Kunden meist empfunden wird. Nicht wenige Beratungen führen zu Kaufabsagen, weil im Vorfeld von Makler oder Eigentümer nicht richtig aufgeklärt, oder diese nicht rictig recherchiert haben. Wenn sich dann herausstellt, dass wichtige Nutzungen so nict möglich sind oder ansdere Dinge, dann ist es gut dieses noch VOR DEM KAUF ZU WISSEN.
Die energetischen Vorschriften werden immer umfangreicher. Was früher noch einfach renoviert werden konnte, muss heute unter Umstanden den neuen Wärmeschutzbestimmungen entsprechen. Dies mit entsprechenden Kostenerhöhungen. Auch sind Sie als Käufer verpflichtet bestimmte energetische Maßnahmen nachzurüsten. Bei Eigentumswohnungen haben Sie nur eine begrenzte Möglichkeit energetische Verbesserungen vorzunehnehmen. Auch hierfür lohnt ein Blick in die Teilung und Gemeinschaftsordnung und den Beschlüssen der Gemeinschaft. Manchmal stellen sich Käufer bestimmte Maßnahmen vor und scheitern dann später in der Umsetztung, da vorher nicht richtig recherchiert wurde. Soweit möglich informiere ich Sie über Ihre Möglichkeiten. Manche Maßnahmen machen durchaus Sinn, andere wiederum sind unter Umständen nicht wirtschaftlich. Im Winter kann ich mit einer Wärmebildkammera thermische Schwachstellen messen. Im Sommer hilft meine Erfahrung für die jeweiligen Bautypen und Baujahre. Empfehlungen und die geschätzten Kosten für energetische Maßnahmen kann ich mit Ihnen besprechen. Fordern Sie meinen kostenlosen Ratgeber mit Checklisten für den Haus- und Wohnungskauf einfach an. Darin habe ich auch ein Kapitel über die energetischen Situationen geschrieben.
Manche Umbau- Anbau- oder Änderungswünsche sind so nicht sinnvoll, nicht machbar oder rechtlich problematisch. Insbesondere bei Eigentumswohnungen ergeben sich Einschränkungen aus der Gemeinschaftsordnung, Beschlüssen, dem Wohnungseigentumsgesetz oder öffentlicher Regeln. Besprechen Sie mit mir Ihre Wünsche bei der Besichtigung. Je nach Umfang der Arbeiten kann ich Ihnen sicherlich Empfehlungen geben. Manchmal ergibt sich daraus sogar noch eine bessere Lösung Ihres Problems.
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit noch 3,5% vom Kaufpreis. In Baden Württemberg schon 5%. Die Notar- und Gerichtskosten liegen zwischen 1,2% und 1,5% vom Kaufpreis. Weitere Kosten sind z.B. Maklergebühren und einige mehr. Unter dem link Kaufnebenkosten beim Haus- oder Wohnungskauf sind die Gebühren genauer aufgelistet .
Wenn Sie bisher noch nie eine Immobilie erworben haben (Standard), dann ist die Kaufabwicklung ein unbekannter Bereich. Nachdem Sie sich mit dem Verkäufer der Immobilie, bezüglich des Kaufpreises und den Bedingungen einig sind, wird ein Kaufvertragsentwurf vom Notar (nach Ihren Vorgaben) gefertigt. Nach Prüfung des Entwurfs kann dann der Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Die Kaufpreisfälligkeit kann individuell geregelt werden. Dies sollte aber auch unter Ihren Sicherheitsaspekten erfolgen. i.d.R. ist dann der Kaufpreis nach ca.3 Wochen fällig. Danach, wenn nichts anders geregelt wurde, erfolgt der Besitzübergang. Eigentümer werden Sie erst nach der Auflassung im Grundbuch. Als Immobilienfachmann unterstütze ich Sie, bin für Ihre Fragen offen und empfehle und erkläre Ihnen den weiteren Vorgang. Auf Wunsch kann ich Ihnen auch bei der Kaufpreisverhandlung bis hin zum Notartermin helfen. Eine Provisionsbeteiligung gibt es bei mir nicht. Auch eine automatische Verknüfung zwischen Begutachtung und Kaufpreisverhandlung gibt es bei mir nicht, da ich unabhängig von sonstigen Verdienstmöglichkeiten beraten möchte.
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Wichtige Unterlagen beim Wohnungskauf -Infos ankl.
Falls vorhanden, sollte die Aufteilungspläne vorliegen, um zu sehen, was alles der Wohnung zugeordnet wurde und was nicht. Die Aufteilungpläne waren Grundlage für die Teilung des Grundstücks. Meistens erhalten Sie nur einen Ausschnitt aus diesen Plänen, welche i.d.R. bei dem damaligen Notar, welcher die Aufteilung vorgenommen hat, vorliegen. Auch die Hausverwaltung müsste die Pläne haben. Zumindest einen Grundriss, besser ein Ausschnitt aus den Aufteilungsplänen benötigen Sie auch für Ihre Finanzierung.
Die Teilungserklärung war Grundlage für die Aufteilung des Grundstücks in z.B. Eigentumswohnungen, Teileigentum etc. Damit wurde die Grundlage zum Einzelerwerb solcher Einheiten geschaffen (einfach ausgedrückt).
Die Gemeinschaftsordnung (nicht zu verwechseln mit der Hausordnung) ist das "Grundgesetz" der Gemeinschaft in die Sie sich einkaufen werden. Diese Urkunde hängt meistens der Teilungserklärung an. Mit dem Kauf verpflichten und erklären Sie sich, alle darin enthaltenen Regelungen zu akzeptieren. Der Notar liest Ihnen diese Urkunde und falls es noch unzählige Nachträge gibt, nicht vor. Sie sollten diese Regelungen also gelesen und auch verstanden haben. Die meisten Gemeinschaftsordnungen sind zwar in Ordnung und sind für Sie nicht besonders nachteilig. Es gibt jedoch auch Regelungen die für Sie durchaus nachteilig sein können. Meine Aufgabe in den Kaufberatungen ist es, diese eventuell vorhandenen nachteiligen Regelungen zu finden und Sie zu warnen.
Besorgen Sie sich die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, samt eventuellen Nachträgen. In einer Beratung kann ich Ihnen dieses meist umfangreiche Wert auch erklären.
Der Grundbuchauszug beschreibt u. a. die Flurnummer, die Grundstücksgröße, die Eigentumsverhältnisse, die Sondereigentums Nr. (Wohnungsnummer), sowie Lasten und Beschränkungen, was alles dem Sondereigentum oder Teileigentum (z.B. Tiefgarage) zugeordnet ist und viele Angaben mehr. Bei Eigentumswohnungen gibt es ein Wohnungsgrundbuch und ein Teileigentumsgrundbuch, wenn z.B. eine Tiefgarage, Garage oder anderes zugeordnet ist. Eine Überprüfung dieser Einträge ist unabdingbar. Sollten Eintragungen vorhanden sein, welche nutzungs- oder wertbeeinflussend sind, muss abgewägt werden, ob diese so von Ihnen akzeptiert werden oder nicht. Die meisten Eintragungen lassen sich nicht ändern. Bei möglichst aktuellen Grundbüchern lässt sich auch erkennen, ob irgendwelche Nachträge und Änderungen der Teilungserklärung stattgefunden haben. Es sollten möglichst alle Urkunden geprüft werden, da auch Nachträge alles vorhergehende ändern können. Das Grundbuch wird in meiner Immobilien Beratung regelmäßig überprüft und ist im Honorar enthalten. (Dies ist vei vielen Gutachtern nicht immer der Fall)
Info: Der Notar protokolliert nur den Ist-Stand aus dem Grundbuch. Wenn nicht explizit nachgefragt und anderweitige Regelungen und Grundbuchanträge gestellt werden, dann übernehmen Sie alles was an Belastungen drin steht.
Ich kann Ihnen dabei helfen.
Bitte besorgen Sie sich wenigstens die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen. Oder die Beschlusssammlung, welche gesetzlich verpflichtend ist. Beides wäre besser. Darin kann man erkennen, wie die Gemeinschaft miteinander umgeht (zwischen den Zeilen), was gerade an Problemen besteht und welche Instandhaltungsmaßnahmen gerade diskutiert oder beschlossen wurden oder schlimmer, nicht beschlossen wurden obwohl dringender Handlungsbedarf wäre.
Im Grunde müssten Sie alle Protokolle der Gemeinschaft bekommen, da auch vergangene Beschlüsse für Sie bindend sind. Dies tut sich aber kaum jemand an. Auch wenn ich selbst etwas kaufe, genügen mir i.d.R. die letzten drei Protokolle. Oft kommen mir Aussagen zu Ohren, die mich auf bestimmte Ungereimtheiten aufmerksam machen. Das klappt natürlich nur mit einem tieferen Wissen um das Wohnungseigentumsgesetz u.a., um solche Zusammenhänge zu erahnen.
Lassen Sie sich zumindest die letzte Betriebskostenabrechnung geben. Darin sind auch Ihre zukünftigen Eigentümerkosten aufgeführt. Für mich, in meinen Beratungen und für Sie als Käufer, sind die Angaben zur Bildung der Instandhaltungsrückstellungen, sowie der derzeitige Rücklagenstand sehr wichtig. Nach einer Besichtigung mit Mängel- und Zustandsbeschreibung kann man daraus erkennen, ob diese Ansparungen ausreichen, um die zukünftig anstehenden Maßnahmen zu finanzieren. Meistens ist dies nicht der Fall. In meinen Beratungen empfehle ich Ihnen dann die notwendigen Rückstellungen und mit welchen Sonderumlagen sie wahrscheinlich zu rechnen haben. Es tut i.d.R. schon weh, wenn nach der Kaufpreisfinanzierung plötzlich noch z.B. 15000,-€ für Sonderumlagen fällig werden. Ich möchte Sie vor solchen Überraschungen bewahren.
Der Lageplan zeigt die Grenzen des Grundstücks, sowie die Flurnummern. Diese sind im Abgleich mit eventuell vorhandenen Dienstbarkeiten im Grundbuch, sowie mit eventuellen Regelungen in der Teilungserklärung wichtig. Ihre Bank benötigt ebenfalls diesen Lageplan.
Wenn der Eigentümer noch eine Wohnflächenberechnung vorliegen hat, könnte damit die damalige Flächenberechnung besser nachvollzogen werden. Wichtig ist auch, ob Räume, welche nicht zur Wohnfläche gehören, mit einbezogen wurden. Nicht selten werden u.a. Exposeangaben in Wfl./Nfl. zusammengefasst oder Kellerräume ohne ausreichende Belichtung mit einbezogen.
Die Grundangaben zum ursprünglichen Baujahr und Wohnflächen, sowie Angaben über vorgenommene Sanierungen/Renovierungen etc., sollten eigendlich bei jedem Immobilienangebot genannt werden. Bei Eigentumswohnungen ergibt sich manches aus den Protokollen der Eigentümerversamlungen. Die Grundstücksflächen aus der Teilungserklärung. Diese sind anteilig nur für die Wertberechnung wichtig. Die Miteigentumsanteile wiederum für die Kostenverteilung.
Als Käufer oder Mieter haben sie das gesetzliche Recht auf Vorlage eines Energiepasses. Für die Finanzierung kann ein guter Wert vorteilhaft sein. Aus unzähligen Immobilienkauf Beratungen halte ich aber nicht mehr viel von diesen Energieausweisen, da die dort angegebenen Werte oftmals nicht stimmig sind. Bei verbrauchsorientierten Energieausweisen kommt es auch auf das Nutzungsverhalten der bisherigen Bewohner an. Dies mag bei Ihnen dann ganz anders sein. Im Winter checke ich das Haus mit einer Wärmebildkamera und einem Klimamessgerät um den Standard und thermische Schwachstellen zu erkennen. Im Sommer hilft mir meine Erfahrung, um Ihnen Tipps und Informationen zu dem energetischen Stand und möglichen Maßnahmen zu geben.
Immobilien und ihre jeweiligen Situationen sind nicht standardisiert. Je nach vorliegender Situation können weiere Unterlagen nötig sein, um sich ein Bild zu machen. Bei jeder Immobilienkaufberatung stelle ich mir die Frage: "was könnte hier noch ungeklärt oder nutzungseinschränkend sein?" Als Fachmann mit entsprechender Erfahrung erkennt man Problematiken, die einem Laien eventuell nicht auffallen. Auch aus diesem Grund kann eine Kaufberatung, wie ich sie anbiete, durchaus lohnend sein. Sehen Sie sich meine Leistungen und mein Honorar dafür an mehr...
Derzeit ist eine erhöhte Nachfrage nach Wohnungen und anderen Immobilien. Damit ein anderer nicht schneller dem Kauf zusagt als Sie, empfehle ich, dass Sie auch ohne das vorliegen aller Unterlagen einen Fachmann, Sachverständigen oder natürlich auch mich, zur Zweit- oder auch Erstbesichtigung mitnehmen. Sie gewinnen dadurch Zeit. Die Unterlagen können auch nach dem Termin besorgt und gecheckt werden. Eine Zussage unter der Voraussetzung, dass nichts Negatives aus den noch fehlenden Unterlagen hervorgeht, kann dann zeitnah erfolgen.
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Tel 0151-10088275 Email schroeck@Immobiliencheck-Kaufberatung.de
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Worauf ist bei Eigentumswohnungen zu achten
Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, dann sollten Sie nicht nur die Wohnung an sich betrachten, sondern auch die gesamte Wohnanlage. Sie kaufen sich in eine Hausgemeinschaft mit ein. Sie sind dann auch an der Erhaltung und Instandsetzung dieses gesamten Hauses mit verpflichtet.
Eine Wertermittlung nur auf Grundlage der vergleichbaren Quadratmeterpreise zu machen wäre fatal. Als Sachverständiger prüfe ich auch das gesamte Haus, damit zukünftige finanzielle Risiken erkannt und mitkalkuliert werden können. Ebenso die immobilienrechtlichen Bedingungen.
Ein Beispiel von solchen Instandhaltungsrisiken:
Eine Kundin wollte eine 3 Zimmer Eigentumswohnung kaufen. Der Verkäufer legte ein Kaufpreis Gutachten eines öffentlichen Gutachters vor. Dieser kam anhand von Vergleichspreisen auf einen Wert von 123000,-€. Das wäre für den Kunden das finanziell maximal machbare gewesen. Sie wollte jedoch noch einen eigenen unabhängigen Berater einschalten und beauftragte mich. Ich bewertete nicht nur die Wohnung (die war schön und fast mängelfrei), sondern auch die gesamte Wohnanlage. Optisch sah das Haus, gut aus. Baujahrbedingt (1978) ist aber mit einer neuen Heizanlage zu rechnen. Vermoosungen am Putz machen einen Anstrich nötig und die Holzfenster und Balkone werden auch in den nächsten Jahren zur Sanierung anstehen. Bei der Prüfung der Protokolle aus der Eigentümerversammlung stellte ich fest, dass viele Eigentümer schon öfter den Antrag auf eine Komplettsanierung, inkl. einer energetischen Maßnahme, gestellt haben. Die Gesamtkosten von rund 180000,-€ wären aber nicht durch die angesparte Instandhaltungsrücklage gedeckt. Auf die ETW meiner Kundin würde dann eine Sonderumlage von ca. 14.000,-€ zukommen. Die Hausverwaltung bestätigte die Notwendigkeit dieser Investitionen in den nächsten Jahren. Diese finanzielle Zeitbombe, welche auf den ersten Blick nicht zu sehen ist und noch ein paar Korrekturen des vorliegenden Gutachtens, senkten den Preis auf 106.000,-€. Der Verkäufer ging aufgrund der Ausführungen auf diesen Preis ein. 17.000,-€ erspart und dadurch die notwendige Reserve für die kommenden Sonderumlagen. Bitte bewerten Sie nicht nur die Wohnung! |
Die rechtlichen Gegebenheiten der Eigentumswohnung
Bei Eigentumswohnungen liegen die Probleme, neben den baujahrtypischen Problemzonen, oft in der gemeinschaftlichen Substanz, sowie in der rechtlichen Regelung der Gemeinschaft. Die Teilungserklärung wurde oft nur sehr einfach und manchmal auch sehr unvorteilhaft formuliert. Es muss dringend geprüft werden, ob darin Regelungen gelten, die für Ihre gewünschte Wohnung unvorteilhaft sind. Die Teilungserklärung ist das Grundgesetz der Wohnanlage. Sie kann nur mit einstimmigem Beschluss aller Miteigentümer geändert werden.
Ich bin immer wieder erstaunt darüber, dass Käufer Wohnungen kaufen und dieser wichtige Vertrag erst bei der notariellen Protokollierung übergeben wird. In der Regel wurde dieses „Grundgesetz“ nicht einmal gelesen, geschweige denn verstanden. Der Notar verweist nur auf diese Urkunde. Vorgelesen und erklärt wird sie von ihm i.d.R. nicht. Was für ein Leichtsinn.
Genauso ist es mit dem Protokollen und Beschlussfassungen aus den Eigentümerversammlungen. Wussten Sie, dass auch Jahre zurückliegende Beschlüsse für Sie bindend sind, auch wenn Sie davon nichts wussten?
Es werden jedes Jahr unzählige Gerichtstermine abgehalten, weil Käufer sich in der Eigentümergemeinschaft benachteiligt und vom Verkäufer betrogen fühlen. Wenn man sich die Urteile ansieht, dann geht dabei eines klar hervor: „Der Käufer hätte sich vor Kauf informieren und beraten lassen können". Auch der Verkäufer muss nicht explizit auf zurückliegende Beschlüsse oder Regelungen in der Teilungserklärung hinweisen.“
Als freier Sachverständiger für Wohnimmobilien erlebe ich immer wieder, dass gerade Eigentumswohnungen oft bedenkenlos und ohne Prüfung gekauft werden. Wenn das "Kind dann in den Brunnen gefallen ist", dann wird erst ein Gutachter beauftragt, um gerichtlich zu retten was noch zu retten ist.
Die zweite Besichtigung sollte mit einem Immobilien Sachverständigen erfolgen, der sich auch mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten auskennt - das ist günstiger (ab 350,-€).
Auch bezüglich der oft überzogenen Kaufpreise können Sie sich dadurch oft tausende von EURO sparen.
Was es sonst noch gibt
Ein weiteres Thema bei Wohnungen ist, dass diese oft gar keine Eigentumswohnungen im rechtlichen Sinne sind. Dies kommt noch sehr oft in den Altstädten und Kernbereichen von Gemeinden vor. Sie sehen aus wie ganz normale Wohnungen. Oft wird auch der Preis so festgelegt, als wären diese auch Eigentumswohnungen. Wenn sie eine solche im altrechtlichen Stockwerkseigentum befindliche Wohnung kaufen, dann werden Sie womöglich erst bei einer größeren Sanierung feststellen, dass nur Sie z.B. das Dach bezahlen müssen und die anderen Eigentümer gar nicht daran denken, sich dabei zu beteiligen. Und Vieles mehr…
Ich kenne sogar Immobilienmakler, die diesen wichtigen rechtlichen Unterschied immer noch nicht kennen. Von den oft ahnungslosen Immobilienverkäufern erst gar nicht gesprochen. Diese hatten vielleicht auch noch kein Problem mit der Immobilie. Im Zweifel bekommen Sie diese erst zu spüren, wenn es zu spät ist.
Informieren Sie sich hier, welche Leistungen und Vorteile, Sie durch meine Wohnungskaufberatung und Wertschätzung bekommen könnten. Schon für 350,-€ können Sie beruhigt kaufen und nebenbei auch noch viel Geld sparen. (Link)
Video Servicevorstellung
Meine Leistungen in Kurzform:
- Gemeinsamer Besichtigungstermin Ihrer Wunsch Eigentumswohnung /Wohnung (bei Einfamilienhaus- siehe Tipps für den Hauskauf )
- Sachverständiger Check der Wohnung und des Gemeinschaftseigentums nach Baumängeln, Feuchte, Schimmel etc., sowie Kontrolle der immobilienrechlichen Gegebenheiten und Check der Unterlagen. Bei Eigentumswohnungen sind i.d.R. umfangreiche Unterlagen wie, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle der Eigentümergemeinschaft, Betriebskostenabrechnungen und Rücklagenstand nötig.
- Besprechung bezüglich des Zustands, Mängel und Kosten, sowie Nutzbarkeit der Eigentumswohnung. Sofern schon möglich, Aussagen zum Wert und notwendigen Renovierungskosten, sowie der wirtschaftlichen Situation der Wohnanlage und der Kostenrisiken, ansonsten später telefonisch.
- Mit dem Grundhonorar erhalten Sie schon eine schriftliche Zusammenfassung der geschätzten Kosten und Aussage über den geschätzten Wert.
- Besprechung, Beratung und Tipps für das weitere Vorgehen
- Optional: Wer eine ausführlichere schriftliche Werteinschätzung des Hauses/Wohnung und detailierte Einschätzung der zu erwartenden Kosten für Mängel und Instandhaltungen (bei Wohnungen auch die der Gemeinschaft) will, kann diese gegen einen überschaubaren Aufpreis von 200,-€ erhalten.
- Optional: Unterstützung bei der Kaufpreisverhandlung und Kaufvertragsvorbereitung (Pauschalhonorar ohne Provision vom Verhandlungsgewinn wie oft üblich - ich möchte unabhängig beraten! Es wird nur meine Arbeitszeit pauschal bezahlt.)
- Auch nach meinem Auftrag helfe ich Ihnen, wenn Fragen auftauchen
- AUSFÜHRLICHER UNTER: LEISTUNGEN + PREISE
Meine Leistungen in Kurzform:
- Gemeinsamer Besichtigungstermin Ihres Wunsch Haus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus, sowie Wohnung
- Sachverständiger Check nach sichtbaren Baumängeln, Feuchte, Schimmel etc., sowie Kontrolle der immobilienrechlichen Gegebenheiten und Check der Unterlagen (bei Eigentumswohnungen sind i.d.R. umfangreiche Unterlagen wie, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle der Eigentümergemeinschaft, Betriebskostenabrechnungen und Rücklagenstand nötig - Siehe Tipps beim Wohnungskauf )
- Besprechung bezüglich des Zustands, Mängel und Kosten, sowie Nutzbarkeit der Immobilie. Sofern schon möglich, Aussagen zum Wert und notwendigen Renovierungskosten, ansonsten später.
- Mit dem Grundhonorar erhalten Sie schon eine schriftliche Zusammenfassung der geschätzten Kosten und Aussage über den geschätzten Wert in einer Email.
- Besprechung, Beratung und Tipps für das weitere Vorgehen
- Optional: Wer eine ausführlichere schriftliche Werteinschätzung des Hauses/Wohnung und detailierte Einschätzung der zu erwartenden Kosten für Mängel und Instandhaltungen (bei Wohnungen auch die der Gemeinschaft) will, kann diese gegen einen überschaubaren Aufpreis von 200,-€ erhalten.
- Optional: Unterstützung bei der Kaufpreisverhandlung und Kaufvertragsvorbereitung (Pauschalhonorar ohne Provision vom Verhandlungsgewinn wie oft üblich - ich möchte unabhängig beraten! Es wird nur meine Arbeitszeit pauschal bezahlt.)
- Auch nach meinem Auftrag helfe ich Ihnen, wenn Fragen auftauchen
- Grundsätzlich: Dies ist kein Gutachten oder gutachterliche Feststellungen, sondern Meinungen und Empfehlungen zum Objekt aufgrund jahrelanger Erfahrungen.
- AUSFÜHRLICHER UNTER: LEISTUNGEN + PREISE
Beratungsgebiet und Honorar
Honorartabelle - alles Brutto Pauschalpreise
Beratungsgebiet | Honorar inkl. MwSt. und Fahrkosten |
---|---|
G1 Großraum Memmingen, Leutkirch, Dietmannsried, Bad Grönenbach, Ottobeuren, Erkheim, Markt Rettenbach, Babenhausen, Ochsenhausen, usw. |
Pauschal 350,-€ inkl. Beratung über Kosten, Risiken und Werteinschätzung |
G2 Großraum Ulm, Senden, Illertissen, Buchloe, Landsberg, Kaufbeuren, Marktoberdorf, Wangen, Ravensburg, Tettnang, Lindau, Bad Saulgau, Ehingen, Blaubeuren, Günzburg, Krumbach, usw. (helblau) |
Pauschal 450,-€ inkl. inkl. Beratung über Kosten, Risiken und Werteinschätzung |
G3 Großraum München (blau markiert) Augsburg, Starnberg, Donauwörth, Aichach, Fürstenfeldbruck, Vaterstetten, Wolfratshausen, Tutzing, Murnau, Oberammergau, Garmisch-Partenkirchen, usw. |
Pauschal 550,-€ inkl. inkl. Beratung über Kosten, Risiken und Werteinschätzung |
G2 Großraum Stuttgart (gelb markiert), Heidenheim, Bopfingen, Ellwangen, Schwäbisch Gmünd, Esslingen, Ludwigsburg, Leonberg, Sindelfingen, Tübingen, Albstadt, Meßkirch, Reutlingen, Pfullendorf, Überlingen, usw. |
Pauschal 590,-€ inkl. inkl. Beratung über Kosten, Risiken und Werteinschätzung |
Bemerkungen und schriftliche Ausfertigung
In oben genannten Honoraren für eine Immobilien, Wohnung oder Haus Kaufberatung, ist schon schriftliche Zusammenfassung über den Wert der Immobilie und grob überschlagenen Kosten für Baumängel etc. enthalten. Wer eine ausführlichere schriftliche Bewertung mit detailierter Zustandsbeschreibung und Kosten für seine Wunsch-Immobilie will, kann diese für pauschal 200,-€ inkl. MwSt. erhalten. (ca. 13 A4 Seiten) Um Sie wirklich unabhängig beraten zu können gibt es bei mir KEINE Verknüpfung zur Kaufpreisverhandlung wie oft üblich! Alle Preise sind verbraucherfreundlich pauschal und Bruttoangaben. Sie kaufen dafür mit einem guten Gefühl und minimieren Ihre Kaufrisiken. Nebenbei können Sie eventuell auch noch am Kaufpreis sparen. |
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Füllen Sie dieses Formular aus, um mit mir unverbindlich Kontakt aufzunehmen.
Ich werde Sie dann schnellstmöglich zurückrufen und mit Ihnen Ihre Fragen und Vorstellungen, sowie den Ablauf meiner Kaufberatung zu besprechen. Sie können danach entscheiden, ob mein Service für Sie interessant ist.
Alternativ können Sie mich auch direkt unter Tel. 0151-10088275 anrufen. Sollte ich nicht im Büro sein - einfach auf den AB sprechen - ich rufe schnellstmöglich zurück!
Sie können auch eine eine Email an
schroeck@immobiliencheck-kaufberatung.de
senden.
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Hier werde ich zukünfig Neuigkeiten und Berichte zu Immobilienfragen, hier speziell für den Wohnungskauf veröffentlichen. Fragen wie: was wird energetisch in der Wohnung oder Wohnanlage zukünftig notwendig werden. Welche Maßnahmen, Um-oder Ausbauten kann ich in der Wohnung vornehmen? Dies ist oft eine berechtigte Frage, da man als Miteigentümer einer Wohnanlage nicht alles machen darf. In einigen Kaufberatungen für Eigentumswohnungen erlebe ich unglaubliche Situationen. Anonym will ich hier einige davon präsentieren. Zusätzlich werden einige weitere Tipps veröffentlicht und Fragen wie: Wie geht der Kaufvorgang bei Wohnungen? Auf was muss ich beim Wohnungskauf achten? Worauf soll ich speziell achten? Welche Kosten entstehen beim Wohnungskauf? Noch etwas Geduld, da ich zeitlich sehr ausgelastet bin. Prorität haben meine Kunden. Danach erweitere ich meine Homepage.
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Auf diesen Seiten geht es um Fragen und Tipps zum Eigentumswohnung kaufen bzw. für den Kauf einer Wohnung. Sie erhalten aber nicht nur Tipps sondern auch einen Ratgeber für das "wie Wohnung kauf" und Wohnungskauf, der Ihnen aufzeigt wie Sie am besten kaufen, damit Sie wissen worauf es ankommt, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen.
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Orte und Städte meines Beratungsgebietes
Als Immobilien Sachverständiger berate Sie sachverständig und kompetent im Landkreis Unterallgäu und darüber hinaus. Ich biete Ihnen eine Haus od. Wohnung Kaufberatung mit Wertermittlung und Kaufpreisverhandlung nicht als ein Immobiliengutachter, sondern als Ihr persönlicher Immobilienberater beim Hauskauf oder Kauf einer Wohnung. Immobilien Bewertungen und Beratungen werden in folgenden Orten und Städten und auch darüber hinaus durchgeführt (Siehe auch die Karte meines Beratungsgebietes mit den entsprechenden Honoraren
):
Landkreis Unterallgäu:
Memmingen
, Bad Wörishofen
, Mindelheim
, Babenhausen, Bad Grönenbach
, Dirlewang, Erkheim
, Kirchheim in Schwaben, Legau
, Markt Rettenbach
, Markt Wald, Ottobeuren
, Pfaffenhausen
, Türkheim, Tussenhausen, Amberg, Apfeltrach, Benningen
, Böhen, Boos, Breitenbrunn, Buxheim
, Egg an der Günz, Eppishausen, Ettringen, Fellheim, Hawangen, Heimertingen
, Holzgünz, Kammlach, Kettershausen, Kirchhaslach, Kronburg, Lachen,Lauben
, Lautrach, Memmingerberg, Niederrieden, Oberrieden, Oberschönegg, Pleß, Rammingen, Salgen, Sontheim
, Stetten, Trunkelsberg
, Ungerhausen, Unteregg, Westerheim, Wiedergeltingen, Winterrieden, Wolfertschwenden
, Woringen
Landkreis Ostallgäu:
Kaufbeuren
, Buchloe
, Füssen, Marktoberdorf, Irsee, Kaltental, Nesselwang, Obergünzburg
, Ronsberg, Unterthingau, Waal, Aitrang, Baisweil, Bidingen, Biessenhofen, Eggenthal, Eisenberg, Friesenried, Germaringen, Görisried, Günzach, Halblech, Hopferau, Jengen, Kraftisried, Lamerdingen, Lechbruck am See, Lengenwang, Mauerstetten, Oberostendorf, Osterzell, Pforzen, Pfronten, Rettenbach am Auerberg, Rieden, Rieden am Forggensee, Roßhaupten, Rückholz, Ruderatshofen, Schwangau, Seeg, Stötten am Auerberg, Stöttwang, Untrasried, Wald, Westendorf
Landkreis Neu-Ulm:
Illertissen
, Neu-Ulm
, Senden
, Vöhringen
, Weißenhorn
, Altenstadt, Buch, Kellmünz a.d.Iller, Pfaffenhofen a.d.Roth, Bellenberg, Elchingen
, Holzheim, Nersingen, Oberroth, Osterberg, Roggenburg, Unterroth
Landkreis Ulm:
Altheim (Alb), Amstetten, Asselfingen, Ballendorf, Beimerstetten, Berghülen, Bernstadt, Blaubeuren, Blaustein, Börslingen, Breitingen, Dietenheim, Dornstadt, Erbach, Geislingen an der Steige, Holzkirch, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Laichingen, Langenau, Lonsee, Merklingen, Neenstetten, Nellingen, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Schnürpflingen, Setzingen, Staig, Ulm
, Weidenstetten, Westerstetten
Alb-Donaukreis:
Blaubeuren, Dietenheim, Ehingen (Donau), Erbach, Laichingen, Langenau, Munderkingen, Schelklingen, Allmendingen, Altheim, Altheim (Alb), Amstetten, Asselfingen, Ballendorf, Balzheim, Beimerstetten, Berghülen, Bernstadt, Blaustein, Börslingen, Breitingen, Dornstadt, Emeringen, Emerkingen, Griesingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Heroldstatt, Holzkirch, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Lauterach, Lonsee, Merklingen, Neenstetten, Nellingen, Nerenstetten, Oberdischingen, Obermarchtal, Oberstadion, Öllingen, Öpfingen, Rammingen, Rechtenstein, Rottenacker, Schnürpflingen, Setzingen, Staig, Untermarchtal, Unterstadion, Unterwachingen, Weidenstetten, Westerheim, Westerstetten
Landkreis Oberallgäu:
Kempten (Allgäu), Immenstadt im Allgäu, Sonthofen, Altusried
, Bad Hindelang, Buchenberg, Dietmannsried
, Oberstaufen, Oberstdorf, Sulzberg, Weitnau, Wertach, Wiggensbach, Balderschwang, Betzigau, Blaichach, Bolsterlang, Burgberg im Allgäu, Durach, Fischen im Allgäu, Haldenwang, Lauben, Missen-Wilhams, Obermaiselstein, Ofterschwang, Oy-Mittelberg, Rettenberg, Waltenhofen, Wildpoldsried
Landkreis Lindau:
Lindau (Bodensee), Lindenberg im Allgäu, Heimenkirch, Scheidegg, Weiler-Simmerberg, Bodolz, Gestratz, Grünenbach, Hergatz, Hergensweiler, Maierhöfen, Nonnenhorn, Oberreute, Opfenbach, Röthenbach (Allgäu), Sigmarszell, Stiefenhofen, Wasserburg (Bodensee), Weißensberg
Landkreis Biberach:
Bad Buchau, Bad Schussenried, Biberach an der Riß
, Laupheim
, Ochsenhausen
, Riedlingen, Achstetten, Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Attenweiler, Berkheim, Betzenweiler, Burgrieden, Dettingen an der Iller
, Dürmentingen, Dürnau, Eberhardzell, Erlenmoos, Erolzheim
, Ertingen, Gutenzell-Hürbel, Hochdorf, Ingoldingen, Kanzach, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller
, Langenenslingen, Maselheim, Mietingen, Mittelbiberach, Moosburg, Oggelshausen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Seekirch, Steinhausen an der Rottum, Tannheim, Tiefenbach, Ummendorf, Unlingen, Uttenweiler, Wain, Warthausen
Landkreis Ravensburg:
Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach
, Isny im Allgäu
, Leutkirch im Allgäu
, Ravensburg, Wangen im Allgäu
, Weingarten, Achberg, Aichstetten
, Aitrach
, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Kißlegg, Königseggwald, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende
Landkreis Augsburg:
Augsburg, Bobingen, Gersthofen, Königsbrunn, Neusäß, Schwabmünchen, Stadtbergen, Biberbach, Diedorf, Dinkelscherben, Fischach, Meitingen, Thierhaupten, Welden, Zusmarshausen, Adelsried, Allmannshofen, Altenmünster, Aystetten, Bonstetten, Ehingen, Ellgau, Emersacker, Gablingen, Gessertshausen, Graben, Großaitingen, Heretsried, Hiltenfingen, Horgau, Kleinaitingen, Klosterlechfeld, Kühlenthal, Kutzenhausen, Langenneufnach, Langerringen, Langweid a.Lech, Mickhausen, Mittelneufnach, Nordendorf, Oberottmarshausen, Scherstetten, Untermeitingen, Ustersbach, Walkertshofen, Wehringen, Westendorf
Landkreis Günzburg:
Burgau, Günzburg, Ichenhausen
, Krumbach (Schwaben)
, Leipheim, Thannhausen, Burtenbach, Jettingen-Scheppach, Münsterhausen, Neuburg a.d.Kammel, Offingen, Waldstetten, Ziemetshausen, Aichen, Aletshausen, Balzhausen, Bibertal, Breitenthal, Bubesheim, Deisenhausen, Dürrlauingen, Ebershausen, Ellzee, Gundremmingen, Haldenwang, Kammeltal, Kötz, Landensberg, Rettenbach, Röfingen, Ursberg, Waltenhausen, Wiesenbach, Winterbach
Landkreis Landsberg am Lech:
Landsberg am Lech
, Dießen am Ammersee, Kaufering, Apfeldorf, Denklingen, Eching am Ammersee, Egling an der Paar, Eresing, Finning, Fuchstal, Geltendorf, Greifenberg, Hofstetten, Hurlach, Igling, Kinsau, Obermeitingen, Penzing, Prittriching, Pürgen, Reichling, Rott, Scheuring, Schondorf am Ammersee, Schwifting, Thaining, Unterdießen, Utting am Ammersee, Vilgertshofen, Weil, Windach
Landkreis Fürstenfeldbruck:
Fürstenfeldbruck, Germering, Olching, Puchheim, Adelshofen, Alling, Althegnenberg, Egenhofen, Eichenau, Emmering, Grafrath, Gröbenzell, Hattenhofen, Jesenwang, Kottgeisering, Landsberied, Maisach, Mammendorf, Mittelstetten, Moorenweis, Oberschweinbach, Schöngeising, Türkenfeld
Landkreis Starnberg:
Starnberg, Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching am Ammersee, Inning am Ammersee, Krailling, Pöcking, Seefeld, Tutzing, Weßling, Wörthsee
Landkreis Bad Tölz:
Geretsried, Wolfratshausen, Egling, Icking
Um München und Landkreis:
Freising, Neufahrn bei Freising, Eching, Hallbergmoos, Garching bei München, Unterschleißheim, Aschheim, Aying, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Ismaning, Kirchheim bei München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach i.Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching
München:
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Maxvorstadt, Schwabing-West, Au-Haidhausen, Sendling, Sendling-Westpark, Schwanthalerhöhe, Neuhausen-Nymphenburg, Moosach, Milbertshofen-Am Hart, Schwabing-Freimann, Bogenhausen, Berg am Laim, Trudering-Riem, Ramersdorf-Perlach, Obergiesing-Fasangarten, Untergiesing-Harlaching, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, Hadern, Pasing-Obermenzing, Aubing-Lochhausen-Langwied, Allach-Untermenzing, Feldmoching-Hasenbergl, Laim
Landkreis Dachau:
Dachau, Markt Indersdorf, Bergkirchen, Erdweg, Haimhausen, Hebertshausen, Karlsfeld, Odelzhausen, Pfaffenhofen a.d.Glonn, Röhrmoos, Schwabhausen, Sulzemoos
Landkreis Aichach-Friedberg:
Aichach, Friedberg, Aindling, Inchenhofen, Kühbach, Mering. Pöttmes, Adelzhausen, Affing, Baar (Schwaben), Dasing, Eurasburg, Hollenbach, Kissing, Merching, Obergriesbach, Petersdorf, Rehling, Ried, Schmiechen, Sielenbach, Steindorf, Todtenweis
Landkreis Dillingen:
Dillingen an der Donau, Gundelfingen an der Donau, Höchstädt an der Donau, Lauingen (Donau), Wertingen, Aislingen, Bissingen, Wittislingen, Bachhagel, Bächingen an der Brenz, Binswangen, Blindheim, Buttenwiesen, Finningen, Glött, Haunsheim, Holzheim, Laugna, Lutzingen, Medlingen, Mödingen, Schwenningen, Syrgenstein, Villenbach, Ziertheim, Zöschingen, Zusamaltheim
Bodenseekreis:
Friedrichshafen, Markdorf, Meersburg, Tettnang, Überlingen, Bermatingen, Daisendorf, Deggenhausertal, Eriskirch, Frickingen, Hagnau am Bodensee, Heiligenberg, Immenstaad am Bodensee, Kressbronn am Bodensee, Langenargen, Meckenbeuren, Neukirch, Oberteuringen, Owingen, Salem , Sipplingen, Stetten, Uhldingen-Mühlhofen
Landkreis Donau-Ries:
Donauwörth, Große Kreisstadt, Harburg (Schwaben), Nördlingen, Rain, Amerdingen, Asbach-Bäumenheim, Ederheim, Forheim, Genderkingen, Hohenaltheim, Holzheim, Mertingen, Mönchsdeggingen, Möttingen, Oberndorf a.Lech, Reimlingen, Tapfheim
Landkreis Heidenheim:
Giengen an der Brenz, Heidenheim an der Brenz, Herbrechtingen, Niederstotzingen, Dischingen, Gerstetten, Hermaringen, Königsbronn, Nattheim, Sontheim an der Brenz, Steinheim am Albuch
Landkreis Göppingen:
Donzdorf, Ebersbach an der Fils, Eislingen/Fils, Geislingen an der Steige, Göppingen, Lauterstein, Süßen, Uhingen, Wiesensteig, Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Birenbach, Böhmenkirch, Börtlingen, Deggingen, Drackenstein, Dürnau, Eschenbach, Gammelshausen, Gingen an der Fils, Gruibingen, Hattenhofen, Heiningen, Hohenstadt, Kuchen, Mühlhausen im Täle, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlat, Schlierbach, Wangen, Wäschenbeuren, Zell unter Aichelberg
Landkreis Esslingen:
Aichtal, Esslingen am Neckar, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Neuffen, Nürtingen, Ostfildern, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen, Wernau (Neckar), Aichwald, Altbach, Altdorf, Altenriet, Baltmannsweiler, Bempflingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Kohlberg, Köngen, Lenningen, Lichtenwald, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Schlaitdorf, Unterensingen, Wolfschlugen
Reutlingen, Bad Urach, Hayingen, Metzingen, Münsingen, Pfullingen, Reutlingen, Trochtelfingen, Dettingen an der Erms, Engstingen, Eningen unter Achalm, Gomadingen, Grabenstetten, Grafenberg, Hohenstein, Hülben, Lichtenstein, Mehrstetten, Pfronstetten, Pliezhausen, Riederich, Römerstein, Sonnenbühl, St. Johann, Walddorfhäslach, Wannweil, Zwiefalten
Stuttgart, Bad Cannstatt, Birkach, Botnang, Degerloch, Feuerbach, Hedelfingen, Möhringen, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Plieningen, Sillenbuch, Stammheim, Untertürkheim, Vaihingen, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen
Hinweis:
Eine Rechtsberatung erfolgt nicht. Im Bedarfsfall empfehle ich einen Rechtsanwalt oder letztentlich einen Notar zu konsultieren.