Neben der hier beschriebenen Immobilien Kaufberatung, erstelle ich auch herkömmliche Wertgutachten für Immobilien, Haus und Wohnung, sowie auch für Wohn- und Geschäftshäuser.
Der Unterschied zu einer Werteinschätzungen ist, dass beim Wertgutachten die Gutachtenform nach der Wertermittlungsrichtlinie und nach den juristischen Vorgaben gewahrt ist. Ein Gutachten ist somit auch eine verbindliche und meist anerkannte Form der Wertermittlung.
Ein Gutachten, welches von einem Sachverständigen Gutachter erstellt wird, benötigen viele in folgenden Bereichen:
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Der mitunter häufigste Grund eines Wertgutachten ist eine Erbsache. Mehrere Erben eines Hauses, Wohnung oder sonstiger Immobilie möchten den Wert feststellen lassen.
Gründe hierfür sind vielfältig.
Sollte eine strittige Erbengemeinschaft vorliegen oder soll der Streit vermieden werden, dann kann ich auch vpr Ort ein gewisser Mediator sein, um die verschiedenen Möglichkeiten in Bezug auf den Immobiliennachlass zu erörtern. Dazu wäre ein gemeinsammer Termin mit allen Beteiligten sinnvoll, um als neutraler Gutachter von den anderen angenommen zu werden. Dies wenn gewünscht, kann ich auch auf Std. Basis (Aufpreis) für Sie leisten. Ziel ist es, eine gerichtliche Streitigkeit zu vermeiden.
Mein Honorar und Kosten, sowie mein Beratungsgebiet für ein Gutachten von Haus oder Wohnung sehen Sie hier
Wenn Sie über mehr Vermögen verfügen und auch mehrere Erben haben, dann macht es durchaus Sinn, vorher die Erbverteilung, also den Nachlass zu regeln. Sich über sein eigenes Ableben und die Erbverteilung nachzudenken macht man natürlich nicht gerne, ist aber nötig. Aus Erfahrung kenne ich genug Fälle, indenen dies leider nicht vorher geplant wurde. Zum einen wird kein Testament gemacht und die Verteilung des Nachlasses erfolgt nach den gesetzlichen Erbfolgen. Dann ist das gesamte Vermögen in einer Erbengemeinschaft mit eventuell unterschiedlichsten Vorstellungen, was mit dem Vermögen gemacht wird. Geld lässt sich gut verteilen aber Immobilien? Zum anderen wird zwar ein Testament erstellt. Dieses enthält eventuell unausgewogene Vermögenswerte, welche meist die unterschiedlichen Immobilienwerte sind.
Bei mehreren Immobilien oder Geld etc, und einer Immobilie, sollten Sie schon vorher die Werte feststellen lassen, um den Nachlass gerecht aufzuteilen. Einige meiner Kunden machen dass in Abständen von mehreren Jahren, um aktuell zu bleiben. Meist reicht dafür auch eine einfache Werteinschätzung aus, wie unter Leistungen und Preisen der "Kaufberatung" beschrieben ist. Manche Kunden wünschen dafür aber auch eine solide Form eines Gutachtens.
Schlimm wäre es, wenn nach dem Erbfall, Ihre Kinder, Ehepartner oder Verwandte streiten und eine ungerechte Verteilung empfinden. Ich hatte einmal einen schlimmen Fall, da ist die bislang gute Beziehung zwischen zwei Brüdern in die Brüche gegangen, weil einer das Elternhaus und ein anderer ein Mietshaus geerbt hatte. Im Nachhinein war das Mietshaus fast doppelt soviel Wert als das Einfamilienhaus. Der Erblasser war davon ausgegangen, dass beide in etwa gleich viel Wert seinen.
Wenn Sie mich beauftragen, kann ich Ihnen für Ihre Immobilien, Häuser und Wohnungen helfen, den Wert dafür zu berechnen, um eine fairere Verteilung des Nachlasses zu erreichen.
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Fall Sie nur einen Erben haben, ist die Sache einfach. Bei mehreren Erben sollte es gerecht zugehen, damit innerfamiliär keine Unstimmigkeiten aufkommen.
Oft kommt es vor, dass z.B. einem Kind ein Haus oder Wohnung schon zu Lebzeiten übergeben wird, da ee/sie es z.B. für die Familiengründung benötig wird. Auch bezüglich der zukünftigen Erbschaftssteuer werden Immobilien schon zu Lebzeiten übertragen und beispielsweise mit Nießbrauch abgesichert.
Sollte hierbei keine gleichmäßige Verteilung von Vermögenswerten möglich sein, so wäre es zumindest ratsam, die zu übergebenden Immobilien bewerten zu lassen, damit im Erbfall nicht über die damals verteilten Werte gestritten werden muss. Oft erlebe ich es, dass später in der Erbengemeinschaft über die Werte schon früherer Immobilienübertragungen gestritten wird. Worte wie: "Du hast doch schon vor Jahren ein so teures Haus bekommen und nun auch noch soviel Geld etc.?". Diesen Unfrieden könnten Sie sich ersparen, wenn vor der Übertragung eine neutrale Wertfeststellung über ein fundiertes Wertgutachten des Einfamilienhauses, der Wohnung oder sonstiger Immobilie beauftragt wird.
Zudem kann ich Sie im Rahmen der Immobilien auch beraten, welche Möglichkeiten der Übertragung und eigener Anbsicherung es gibt. In rechtlich komplizierteren Fällen kann ich Ihnen auch einen guten Anwalt für Immobilien- und Erbrecht empfehlen.
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Wenn Sie zusammen Vermögen aufgebaut haben, sollten Sie dies im Wege der Scheidung bestenfalls nicht vernichten. Emotionen spielen bei Scheidungen leider oft ein zu große Rolle, um sich sachlich mit Vermögenstteilung zu befassen.
Ich kann Ihnen eine sachliche und unabhängige Hilfe sein, um zumindest in Punkto Immobilien, Ihr Einfamilienhaus oder Wohnung, zu einem fairen Auseinandersetzungswert zu bewerten.
Im Idealfall komme ich gemeinsamm mit Ihren "noch" Ehepartner zur Begutachtung zusammen. Das gleichzeitige Kennenlernen ist wichtig, um nicht als Gutachter einer Partei angesehen zu werden. Sollte dies also noch möglich sein, könnten Sie sich viel Gutachterkosten sparen. Meist sieht es leider wie folgt aus:
Man wird sich mit dem Wert des Hauses nicht einig. Daraufhin beauftragt ein Partner einen Gutachter. Der dann festgestellte Wert wird vom anderen Ehepartner angezweifelt, da dies ja ein Gutachter des anderen Partners war und dieser bestellt einen eigenen anderen Gutachter. Einigt man sich dann immer noch nicht, dann geht es irgendwan sowieso vor Gerichtund das Gericht bestellt einen dritten Gutachter, um den Wert "neutral" feststellen zu lassen. Allein für diesen Vorgang werden ca. 5000,-€ vernichtet. Dies ohne Anwalts und Gerichtskosten.
Wenn es nicht anders geht, da keinerlei gemeinsame Gesprächsbereitschaft mehr möglich ist, dann kann ich auch ein Gutachter eines Ehepartners sein.
Besser wäre jedoch die weiter oben beschriebene Version. Vereinbaren Sie beide mit mir einen Bewertungsauftrag. Ich erstelle für Sie beide dann das Wertgutachten und versuche noch beim Termin eine gewisse Mediation, um das für und wieder der verschiedenen Möglichkeiten zu erörtern.
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Sollten Eltern oder andere Verwandte wirtschaftlich betreut werden oder eigendlich betreuungsbedürftig sein (immer die wirtschafliche Sichtweise), dann sollten Sie bei Vermöggensentscheidungen achtsam sein. Insbesondere wenn das Haus, eine Wohnung oder andere Immobilien verkauft oder innerfamiliär verschoben werden sollen, dann wäre eine gutachterliche Wertermittlung im Vorfeld ratsam. Niecht selten werden im laufe der Betreuung auch Kontrollen der Betreuungsgerichte durchgeführt. Auch wenn Leistungen öffentlicher Träger geleistet werden, kann die Überprüfung der Vermögensverhältnisse im nachhinein stattfinden.
Wenn also ein Haus, eine Wohnung oder andere Immobilien aus den Vermögen der betreuten Person entnommen, verkauft oder übertragen wird, dann sollte eine Wertermittlung zu Ihren eigen Schutz stattfinden.
Ich habe schon für viele private und auch gewerbliche Berteuer im Zuge der verwaltungb von Immobilienvermögen geholfen.
Wenn ein Verkauf oder Vermögensveränderung, auch Umschichtung, einer Immobilie, eines Einfamilienhauses oder Wohnung ansteht, dann wird das Betreuungsgericht einen Nachweis der Werte, also ein Wertgutachten fordern. Diese Verkaufsvorgänge erfordern meist regelmäßig die Zustimmung der Betreuungsgerichte, auch wenn Sie Vollmacht für solche Handlungen haben. Die Betreuungsgerichte entscheiden meist auf Grundlage eines vorgelegten Wertgutachtens.
Um eigene Haftung aufgrund Ihrer Betreuungsaufgaben und Vermögensverwaltungen des Betreuenden zu entgehen, empfehle ich Ihnen in Sachen Immobilienwerte ein fundiertes Wertgutachten erstellen zu lassen.
Rufen Sie bei mir an, um Ihre Fragen zu klären.
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Wenn Sie Ihr Haus, eine Wohnung oder eine andere Immobilie verkaufen möchten, dann ist es wichtig, einen marktkonformen Preis festzulegen. Ein zu geringer Kaufpreis mindert Ihr Vermögen, ein zu hoch angesetzter Kaufpreis führt wahrscheinlich zu Preissenkungen in der Vermarktungszeit. Potenzielle Kunden verfolgen i.d.R. den Markt und stellen schnell fest, dass der Peris sich änderte. Was sich einmal ändert, kann sich vielleicht noch öfter ändern. Daher kommt es dann oft zu einem Stillstand der Nachfrage.
Besser ist es den Verkauf und den anzusetzenden Kaufpreis durch ein Wertgutachten feststellen zu lassen. Dies ist auch im Verhandlungsfall hilfreich, wenn der Wert neutral von einem Gutachter bescheinigt wird. Ob Sie nun für den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung ein Gutachten zur Wertfeststellungerstellen oder eine einfache Werteinschätzung reicht, liegt bei Ihnen. Die Werteinschätzung bekommen Sie für das gleiche Honorar wie die Kaufberatung. Dazu erhalten Sie von mir Tipps zum Verkauf und Empfehlungen zu den sinnvollen Preisaufschlägen für eventuelle Verhandlungsspannen. Ich selbst hatte viele Jahre auch Vertriebsaufgaben im Immobilienbereich betreut und durchgeführt. Von dieser Erfahrung können Sie profitieren. Selbst vermittle ich keine Immobilien. Dies nur vorweg, da ich öfter von meinen Kunden gefragt werde. Die Neutralität als Gutachter wäre sonst nicht mehr gegeben.
Wenn es ein fundiertes Gutachten über den Wert eines Einfamilienhauses oder Eigentumswohnung (andere Immobilien Anfrage) sein soll, dann gelten die Honorare wie unten angegeben.
Manche Makler oder Banken bieten ebenfalls Werteinschätzungen, die oft auch Kurzgutachten genannt werden, zu günstigen Konditionen. Ein gewissens Eigeninteresse an einer Verkaufsmöglichkeit ist darin aber enthalten. Diese Verkaufsinformationen sind für einen Immobilienvertrieb "Gold" Wert. Wirklich Neutral sind diese Wertermittlungen meist nicht. Hinzu kommen Portale im Internet mit kostenloser Bewertung für den Verkauf. Internetbewertungen ob kostenlos oder nicht ersetzen keine persönliche Begutachtung durch einen Sachverständigen mit Markterfahrung. Die kostenlosen Seiten sind oft nur Adressenfang für Verkaufswillig. Die Adressen werden dann oft an angeschlossene Makler verkauft oder gehen gegen Provisionsabtretungen an die Vertriebe.
Sie wollen neutral ohne Zusatzgeschäftsabsichten beraten werden? Dann beauftragen Sie mich.
Link für genauere Google Map ...zur Orientierung (dort aber Angaben für Werteinschätzung)
Einfachte Werteinschätzungen in schriftlicher Form ab 550,-€ wie unter Leistungen und Preise für Kaufberatungen zu sehen.
Beratungsgebiet |
Kundenfreunliches Festpreis-Honorar inkl. MwSt. und Fahrkosten Fragen Sie die Konditionen für Ihr Objekt an und wir vereinbaren einen Festpreis. |
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G1 Großraum Memmingen, Leutkirch, Dietmannsried, Bad Grönenbach, Ottobeuren, Erkheim, Markt Rettenbach, Babenhausen, Ochsenhausen, usw. | Pauschal ab 1600,-€ zzgl. MwSt. inkl. Fahrkosten |
G2 Großraum Ulm, Senden, Illertissen, Buchloe, Landsberg, Kaufbeuren, Kempten Marktoberdorf, Wangen, Ravensburg, Tettnang, Lindau, Bad Saulgau, Ehingen, Blaubeuren, Günzburg, Krumbach, usw. (helblau) | Pauschal ab 1750,-€ zzgl. MwSt. inkl. Fahrkosten |
G3 Großraum München (blau markiert) Augsburg, Starnberg, Donauwörth, Aichach, Fürstenfeldbruck, Vaterstetten, Wolfratshausen, Tutzing, Murnau, Oberammergau, Garmisch-Partenkirchen, usw. | Pauschal ab 1900,-€ zzgl. MwSt. inkl. Fahrkosten |
G2 Großraum Stuttgart (gelb markiert), Heidenheim, Bopfingen, Ellwangen, Schwäbisch Gmünd, Esslingen, Ludwigsburg, Leonberg, Sindelfingen, Tübingen, Albstadt, Meßkirch, Reutlingen, Pfullendorf, Überlingen, usw. | Pauschal ab 1900,-€ zzgl. MwSt. inkl. Fahrkosten |
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